Dresden. Ein 56-jähriger Dresdner steht seit Donnerstag wieder vor einer Jugendschutzkammer des Landgerichts Dresden. Im März 2014 wurde er dort wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seit er 2019 aus der Haft entlassen wurde, stand er unter Führungsaufsicht. Natürlich war ihm untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen, jedenfalls wenn kein Sorgeberechtigter dabei ist.
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