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Prozess um Parkplatz-Zoff am Hauptbahnhof Dresden: Mann angefahren

Weil er eine Parklücke freihalten wollte, wurde ein 39-Jähriger am Dresdner Hauptbahnhof angefahren. Der mutmaßliche Täter schweigt.

Von Alexander Schneider
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In der Bayrischen Straße in Dresden wurde ein Fußgänger angefahren, der seinem Kumpel eine Parklücke freihalten wollte. Jetzt stand der BMW-Fahrer vor dem Amtsgericht.
In der Bayrischen Straße in Dresden wurde ein Fußgänger angefahren, der seinem Kumpel eine Parklücke freihalten wollte. Jetzt stand der BMW-Fahrer vor dem Amtsgericht. © Symbolfoto: SZ/Christoph Springer

Dresden. Am Hauptbahnhof herrscht oft ein emsiges Kommen und Gehen. Das gilt auch in der Bayrischen Straße davor, doch bei der Parkplatzsuche wird mit harten Bandagen gekämpft. An einem Sonntag im Mai 2022 wurde ein 39-jähriger Afrikaner von einem BMW angefahren und leicht verletzt. Der Mann wollte eine Parklücke für seinen Freund freihalten. Jetzt stand der 62-jährige BMW-Fahrer wegen Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden.

Der Angeklagte schwieg auf Rat seiner Verteidigerin Stefanie Kretschmer, was sein gutes Recht ist.

Daher war gleich der Geschädigte an der Reihe. Er berichtete, dass er sich an jenem Abend mit einem "Kumpel" am Bahnhof verabredet habe. Als der in seinem Auto nahte, habe er ihm die Parklücke gezeigt. Doch ehe der Kumpel hineinfahren konnte, stand ein weißer BMW vor dem 39-Jährigen. Man gestikulierte, der BMW rollte weiter – und soll schließlich den Fußgänger mit dem rechten Vorderrad am Bein erfasst haben. Dann habe er seinen BMW abgestellt.

Zeuge ist sich sicher - die Verteidigerin nicht

Der Geschädigte sagte, er habe seinem Freund eine andere Parkmöglichkeit gezeigt, und dann überlegt, ob er den Vorfall anzeigen soll. Anschließend sei er zurück zum Tatort und habe den BMW fotografiert. In seiner Polizeivernehmung erkannte er den Angeklagten auf Fotos wieder und auch im Gerichtssaal war er sich "zu 95 Prozent" sicher.

Weitere Beweismittel waren Videobilder einer Überwachungskamera vor dem Hauptbahnhof. Die konnten jedoch im Gerichtssaal nicht abgespielt werden. In einer Analyse der Bundespolizei heißt es, es sei ein Auto zu sehen, das zu der Beschreibung des Geschädigten passe. Das Fahrzeug sei stockend in die Parklücke gefahren.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu 5.400 Euro Geldstrafe. Man hätte auch über ein Fahrverbot nachdenken können, sagte sie. Die Reaktion des Fahrers sei überzogen gewesen, er habe kein "notwehrfähiges Recht" gehabt, als er in die Parklücke gefahren sei. Insgesamt handle es sich bei der Tat jedoch um einen sogenannten minderschweren Fall, weshalb die Geldstrafe noch möglich war.

Verteidigerin Kretschmer hatte Freispruch gefordert, weil unklar sei, ob ihr Mandant überhaupt der Fahrer war. Sie merkte auch, dass sich der Geschädigte für mehrere Minuten vom Tatort entfernt habe, er also nicht sicher sein könne, den richtigen weißen BMW fotografiert zu haben.