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Räuberische Erpressung in Döbeln Nord?

Ein Brüderpaar aus Döbeln und Hainichen soll einen 21-Jährigen bedroht haben. Welche Zeugen zu einem zweiten Gerichtstermin geladen werden.

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Ein Brüderpaar ist am Amtsgericht Döbeln wegen räuberischer Erpressung angeklagt. Bei einem zweiten Gerichtstermin sollen weitere Zeugen gehört werden.
Ein Brüderpaar ist am Amtsgericht Döbeln wegen räuberischer Erpressung angeklagt. Bei einem zweiten Gerichtstermin sollen weitere Zeugen gehört werden. © André Braun

Döbeln. Sie erschienen in gleichen Jacken im Gericht, machen denselben gelangweilten, einen fast routinierten Eindruck, als sie neben ihren Verteidigern auf der Anklagebank Platz nehmen und auf dem Handy tippen.

Die beiden strafrechtlich bereits erheblich in Erscheinung getretenen Brüder aus Döbeln und Hainichen sind vorm Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Christa Weik wegen der räuberischen Erpressung, beziehungsweise der Beihilfe zur räuberischen Erpressung angeklagt. So jedenfalls steht es in der Anklageschrift.

Am 22. Juli 2023 soll das Duo in Döbeln Nord einen Dritten aufgesucht und von diesem mutmaßlich 2.600 Euro gefordert haben. Würde er ihnen das Geld nicht geben, wäre sein Leben und das seiner Familie zu Ende. Der 21-Jährige ging darauf nicht ein, sondern verständigte die Polizei.

Tatvorwurf wird bestritten

Über ihre Anwälte bestritten die Angeklagten den Tatvorwurf mit der Begründung, bei ihren Eltern im Garten beim Grillen gewesen zu sein. Zudem äußerte sich der ältere der Brüder höhnisch und herablassend über den mutmaßlich Bedrohten.

Im Zeugenstand bestätigten zwei Beamte, dass die Polizei wegen eines Vorfalls mit drei Funkwagen nach Döbeln Nord ausgerückt war.

Es erfolgte zunächst vor Ort und dann auf der Wache eine Befragung des mutmaßlich Bedrohten, der den Beamten von früheren Einsätzen bereits bekannt war, als er wegen Ruhestörungen ebenfalls die Polizei gerufen hatte.

Die Sprache kam dabei auch auf ein Foto, dass das mutmaßliche Opfer von den beiden Brüdern vorm Balkon aufgenommen hatte. Allerdings war das Bild von den Beamten, ohne den Zeitstempel zu prüfen, ausgedruckt und in die Akte gepackt worden.

Mit drohenden Blicken verfolgten die beiden Angeklagten die Aussage des mutmaßlich Bedrohten. Der erklärte, dass vier, nicht sechs, wie in der Ermittlungsakte vermerkt, vermummte Personen versucht hatten, „seine Eingangstür zu manipulieren, um in seine Wohnung einzudringen“.

Warum, das konnte er nicht erklären. Das letzte Mal hätte er 2019 mit den Brüdern Kontakt gehabt. Auch dass der eine von ihm jetzt 2.600 Euro haben wollte, konnte er nicht erklären.

Belastendes Foto?

Vom Balkon aus hätte er zwei der vier Personen zu einem Auto laufen sehen. Während er die Polizei rief, hätte er von den Brüdern besagtes Foto aufgenommen. Diese hätten vor dem Balkon die Drohung formuliert, was passiert, wenn er nicht zahlt.

Auf der Aufnahme des Notrufes ist dieser Disput, laut eines der ermittelnden Polizisten, allerdings nicht zu vernehmen, sondern lediglich die Stimme des mutmaßlichen Opfers. Das vermeintlich belastende Foto habe dieses der Polizei per Mail geschickt, mittlerweile auf dem Handy aber gelöscht.

Als Richterin Christa Weik das bereits umfangreiche Strafregister der beiden Angeklagten verlesen hatte und begann, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Brüder abzufragen, hakte Rechtsanwalt Thomas H. Fischer ein.

Der befürchtete offensichtlich eine vorschnelle Verurteilung der Angeklagten. Ein zwischenzeitliches Rechtsgespräch endete zwar ohne Ergebnisse, allerdings setzte das Gericht den Prozess bis 10. April aus, an dem es zu einem weiteren Termin kommt.

Bei diesem sollen nicht nur die Gäste der mutmaßlichen Grillparty bei den Eltern der Brüder als Zeugen gehört werden, sondern auch Hausbewohner, die den Streit im Juli 2023 wohl vor Ort mitbekommen haben.