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SOE: Ermittlungen gegen Impfärztin dauern

Eine Ärztin, Jahrgang 1960, soll Impfausweise gefälscht haben. Bestätigt sich der Vorwurf, drohen ihr drei Jahre Gefängnis.

Von Heike Sabel
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Masernimpfung bestätigt, obwohl sie nicht erfolgt ist. Der Vorwurf gegen eine Ärztin wiegt schwer.
Masernimpfung bestätigt, obwohl sie nicht erfolgt ist. Der Vorwurf gegen eine Ärztin wiegt schwer. © Friso Gentsch/dpa (Symbolbild)

Ende Dezember ist eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angezeigt worden. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft zu dem Vorwurf der Impfpassfälschung. Die 1960 geborene Ärztin soll Masernimpfungen bestätigt haben, ohne sie durchgeführt zu haben. Die nachgewiesene Impfung ist seit März vorigen Jahres für die Aufnahme in Kitas und Schulen Voraussetzung.

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