Ende Dezember ist eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angezeigt worden. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft zu dem Vorwurf der Impfpassfälschung. Die 1960 geborene Ärztin soll Masernimpfungen bestätigt haben, ohne sie durchgeführt zu haben. Die nachgewiesene Impfung ist seit März vorigen Jahres für die Aufnahme in Kitas und Schulen Voraussetzung.
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