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Sorgerechtsstreit bei Block House-Familie: Europäischer Haftbefehl gegen Christina Block aufgehoben

In der Silvesternacht holten Unbekannte zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aus Dänemark nach Deutschland. Es folgte ein europäischer Haftbefehl. Der soll nun vom Tisch sein.

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Der europäische Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) ist nach Angaben ihres Anwalts aufgehoben worden.
Der europäische Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) ist nach Angaben ihres Anwalts aufgehoben worden. © dpa

Hamburg. Der europäische Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) ist nach Angaben ihres Anwalts aufgehoben worden. Die Entscheidung der dänischen Strafverfolgungsbehörden beruhe auch auf der Intervention der dänischen und deutschen Verteidigung, erklärte Blocks strafrechtlicher Beistand Otmar Kury am Mittwoch in Hamburg. Der Haftbefehl war nach der gewaltsamen Rückholaktion zweier Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht erlassen worden. Der Sohn und die Tochter waren von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden und wenige Tage bei ihrer Mutter in Hamburg gewesen. Nach einer Gerichtsentscheidung kehrten sie nach Dänemark zurück.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte sich zur Aufhebung des Haftbefehls nicht äußern. Nach früheren Angaben der Behörde wird gegen Christina Block und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und sonstiger Straftaten ermittelt. Am 12. Januar hatte die Staatsanwaltschaft das Wohnhaus der Unternehmerin durchsuchen lassen. Auch im Hotel Elysée, das zur Block-House-Gruppe gehört, und - nach Medienberichten - in der Firmenzentrale in Langenhorn suchten Ermittler nach Beweismaterial.

Christina Block und ihr Ex-Mann (49) streiten seit Jahren vor Gericht um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder. Seit mehr als zwei Jahren leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Am vergangenen 19. Februar hatte dasselbe Gericht jedoch entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien.

Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Bei einer der vereinbarten Besuche im Sommer 2021 hatte der Vater die Kinder nicht wieder nach Hause geschickt und seine Entscheidung mit Übergriffigkeiten der Mutter gegen die Kinder begründet. Ihr Anwalt Otmar Kury versicherte dpa, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. "In den familiengerichtlichen Verfahren ist das Gegenstand und die Mutter hat auch immer gesagt, dass sie die Kinder natürlich nicht geschlagen hat und es gibt keine Beweise dafür."

Aufenthaltsort der Kinder ist jetzt Dänemark

Grundlage für die Regelung der elterlichen Sorge ist nach Gerichtsangaben das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Zuständig für sorgerechtliche Entscheidungen, die über Eilanordnungen hinausgehen, sind danach die Behörden des Landes, in dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Dieser habe sich in Deutschland befunden, als die Kinder im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark entgegen der Absprache nicht zurückgebracht wurden.

Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig gewesen sei, führte das Gericht aus. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder erfolglos geblieben seien und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten. Gegen die Entscheidung ist nach Angaben des Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel mehr möglich. Fragen des Sorgerechts würden nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt. (dpa)