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Streit um Freundin endet mit Faustkampf

Zoro T. aus Pirna soll trotz Bewährung einem Kumpel den Kiefer gebrochen haben. Die Zweifel am Tathergang führten nun aber zum Freispruch.

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Am Amtsgericht in Pirna wurde gegen Zoro T. verhandelt.
Am Amtsgericht in Pirna wurde gegen Zoro T. verhandelt. © Marko Förster

Von Friederike Hohmann

Für Zoro T. stand vor dem Jugendschöffengericht in Pirna viel auf dem Spiel. Im Oktober 2020 war der damals 18-Jährige am Amtsgericht Dresden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er musste für zwei Wochen in den Dauerarrest. Der Grund: Im Januar 2020 war Zoro T. auf der Reicker Straße in Dresden mit dem Mercedes seines Vaters mit Tempo 98 unterwegs, um an den im Stau stehenden Autos vorbeizufahren. Dabei übersah er eine 55-jährige Radfahrerin, die noch am Unfallort an den Folgen der von ihm verursachten Kollision verstarb.

Kumpel soll die Freundin ausgespannt haben

Zoro T. stand also unter Bewährung, als er im Juni 2021 in der Bünaustraße in Dresden-Löbtau seinem Kumpel S. durch einen Faustschlag den Kiefer gebrochen haben soll. So hielt es die Staatsanwaltschaft dem in Pirna lebenden Iraker vor. Bei Jugendstrafsachen wird in der Regel am für den Wohnort zuständigen Gericht verhandelt, sodass sich Zoro T. nun am Amtsgericht Pirna verantworten musste.

S. hatte den Vorfall gar nicht selbst zur Anzeige gebracht. Erst Wochen später übernahm das seine Freundin. Dabei war er wegen seines gebrochenen Kiefers sogar im Uniklinikum operiert worden.

Zoro T. sei wütend gewesen, dass sein Kumpel S. ihm die Freundin ausgespannt hatte, hieß es. Bei der Auseinandersetzung in der Bünaustraße hätte T. ihm unvermittelt einen Faustschlag versetzt. Noch am gleichen Abend sei er mit starken Schmerzen in die Notaufnahme gegangen, hätte nach der Operation noch drei Wochen im Krankenhaus gelegen, gab S. zunächst zu Protokoll. Das Gericht hakte nach und so schrumpfte die Liegezeit schließlich auf drei Tage. So steht es in der Krankenakte. Dort ist auch zu lesen, dass S. sich erst am darauffolgenden Tag in der Notaufnahme vorgestellt hatte.

Widersprüchlichen Aussagen vor Gericht

Zoro T.s Version der Geschehnisse klingt anders: S. hätte zuerst zugeschlagen, er hätte sich mit einer Ohrfeige gewehrt. Das wollen auch zwei seiner Freunde, die abseits standen und als Zeugen aussagten, gesehen haben, obwohl sie sonst wenig mitbekommen hatten. Die Kieferverletzung hätte er S. aber nicht zugefügt, behauptete Zoro T.

Die Staatsanwältin wies in ihrem Plädoyer auf die vielen widersprüchlichen Aussagen hin. Sie glaube weder dem Angeklagten noch dem Geschädigten. Es sei lediglich klar, dass es an diesem Abend eine Auseinandersetzung gab. Dem Angeklagten sei aber die Tat nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Sie beantragte, wie anschließend auch der Verteidiger, Zoro T. freizusprechen.

Freispruch trotz Zweifeln

Die Zweifel ließen eine Verurteilung nicht zu, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zwar nehme das Gericht Zoro T. seine Angaben zum Geschehen nicht ab. Vor dem Hintergrund, dass T. Kampfsport betreibt - er ist aktiver Mixed Martial Arts-Sportler - und er an dem Abend zwei Kumpel dabei hatte, S. dagegen nur einen, sei nicht nachvollziehbar, dass S. ihm gegenüber wirklich so aggressiv aufgetreten sein soll. S. sei dem Angeklagten augenscheinlich körperlich unterlegen. Es sei nicht glaubwürdig, dass S. zuerst zugeschlagen haben soll. Aber auch Angaben des Geschädigten hielt das Gericht für nicht glaubwürdig. So wollte er beispielsweise mit seiner zunächst falschen Angabe zum langen Krankenhausaufenthalt den Angeklagten belasten.

Das Jugendschöffengericht sprach Zoro T. frei.