Dresden. Es war einer der tragischsten Verkehrsunfälle dieses Jahres in Dresden und er kostete eine Radfahrerin nur wenige Tage nach dem Jahreswechsel das Leben: Am Nachmittag des 10. Januar soll ein 18-jähriger Iraner mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Reicker Straße stadteinwärts eine Fahrzeugkolonne überholt haben - trotz Überholverbots und eines Hinweises auf eine Gefahrenstelle mit Haltestelle der Straßenbahn.
Dabei erfasste er im Bereich der Einmündung des Rudolf-Bergander-Ringes mit seinem Mercedes eine 55-jährige Fahrradfahrerin, die gerade in die Wieckestraße abbiegen wollte. Beim Aufprall wurde sie so stark verletzt, dass sie sofort an der Unfallstelle verstarb.
"Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen wäre der Unfall für den Beschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen", teilt nun die Dresdner Staatsanwaltschaft mit. Sie hat Anklage gegen den 18-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben. Er wird sich nun vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden verantworten müssen.
Der Angeklagte befinde sich nicht in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Dresden habe gegen den Beschuldigten keinen Haftbefehl beantragt, "da Haftgründe nach der Strafprozessordnung nicht vorlagen". Das Amtsgericht Dresden entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage und bestimmt einen Termin zur Hauptverhandlung. (SZ)