Im Januar 2022 soll ein 59-jähriger Lkw-Fahrer in Meißen-Obermeisa mit einem Multicar-Lkw unterwegs gewesen sein, der einen Anhänger mit einem Minibagger zog. Gemeinsam mit einem Baggerfahrer derselben Firma fuhr er auf der Siedlerstraße. Der Fahrer parkte das Gespann am rechten Fahrbahnrand, ließ jedoch höchstwahrscheinlich die Feststellbremse des Anhängers unangezogen. Dadurch rutschte der Minibagger vom Anhänger und traf eine ältere Frau, die dabei schwere Verletzungen erlitt.
Trotz der Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung blieb der Mann aus Meißen der Verhandlung fern. Sein Mitfahrer akzeptierte den Strafbefehl, so der Richter. Der Verteidiger des Angeklagten behauptete jedoch, dass sein Mandant emotional belastet sei und deshalb nicht erscheinen wollte. Zudem fühlte er sich ungerecht behandelt. Sein Anwalt, der ihn vor Gericht vertrat, argumentierte, dass ihm eine höhere Schuld zugeschrieben werde, die er nicht akzeptiere.