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Wohnungseinbruch in Prohlis: Zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt

Eine Frau kehrt heim und bemerkt, dass ihre Wohnungstür offen steht. Sie ruft die Polizei, die zwei Männer findet und festnimmt. Nun sind sie aus der Haft entlassen worden - und verurteilt.

Von Alexander Schneider
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Einbrecher sind in einer Nacht zweimal in eine Dresdner Wohnung eingebrochen. Dort hat sie dann auch die Polizei festgenommen.
Einbrecher sind in einer Nacht zweimal in eine Dresdner Wohnung eingebrochen. Dort hat sie dann auch die Polizei festgenommen. © SZ/Eric Weser

Dresden. Am zweiten Verhandlungstag endete am Montag der Prozess gegen zwei Wohnungseinbrecher am Amtsgericht Dresden. Die mit Spannung erwartete Aussage der geschädigten Wohnungsmieterin jedoch hatte sich als wenig hilfreich erwiesen, um die Tat vom September 2022 weiter zu erhellen. Bereits zum Prozessauftakt Ende Januar hatten die Angeklagten gestanden, in die Wohnung im zwölften Stock eines Hochhauses in der Prohliser Allee eingedrungen zu sein.

So hatte der Libyer (31), er wohnte mit seiner Familie im selben Haus, eingeräumt, zunächst allein die Tür aufgebrochen zu haben und in der Wohnung gewesen zu sein. Dann sei er gegangen, habe den mitangeklagten Deutschen (25) angerufen, der ihm beim Wegschleppen der Beute helfen sollte. Als die Männer wenig später wieder am Tatort waren, wurden sie festgenommen. Die Mieterin war zwischenzeitlich zurückgekehrt, hatte die Tat bemerkt und die Polizei alarmiert.

Kein Erkenntnisgewinn

Am Montag nun sagte die Geschädigte - anders als am Tattag - gegenüber der Polizei überraschend, sie sei gar nicht in ihrer Wohnung gewesen. Als sie die beschädigte Tür sah, sei sie sofort nach unten zum Concierge gegangen. Ihre Aussage war in der Beweisaufnahme wichtig, weil der 25-Jährige ausgesagt hatte, das Geld, das bei ihm sichergestellt wurde, habe er zuvor von seinem Konto abgehoben. Die Stückelung der Geldscheine passte auch nicht zu den Angaben der Geschädigten, der angeblich 350 Euro fehlten. Am Ende brachte die Zeugenvernehmung keinen Erkenntnisgewinn.

Die Männer erhielten nun Bewährungsstrafen von eineinhalb beziehungsweise einem Jahr und sieben Monaten und die Auflage, jeweils 100 Arbeitsstunden zu leisten. Sie kamen auf freien Fuß.

Nach den neuen Angaben der Zeugin könnte der Tatablauf auch leicht anders gewesen sein, sagte der Vorsitzende Richter Markus Maier in seiner Urteilsbegründung. Das Schöffengericht habe sich jedoch an den Geständnissen der Angeklagten orientiert. Die Urteile sind rechtskräftig.