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Todkranke Ehefrau getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für 66-Jährigen

Ein 66-Jähriger aus Störmthal bei Leipzig muss dreieinhalb Jahre in Haft. Er hatte seine todkranke Ehefrau nach einem Streit mit einem Messer getötet.

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Die Richter im Landgericht Leipzig haben einen 66-Jährigen am Dienstag wegen Totschlags an seiner todkranken Frau schuldig gesprochen. Er muss dreieinhalb Jahre in Haft.
Die Richter im Landgericht Leipzig haben einen 66-Jährigen am Dienstag wegen Totschlags an seiner todkranken Frau schuldig gesprochen. Er muss dreieinhalb Jahre in Haft. © Jan Woitas/dpa (Symbolfoto)

Leipzig. Nach der Tötung seiner todkranken Ehefrau nach einem Streit muss ein Mann aus Störmthal bei Leipzig dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Leipzig verurteilte den 66-Jährigen am Dienstag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. "Sie handelten in Tötungsabsicht, hatten aber keine feindselige Grundhaltung ihrer Frau gegenüber", begründete der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer Hans Weiß die Entscheidung.

Der Angeklagte sei mit der Pflege seiner an einem Hirntumor leidenden Ehefrau überfordert gewesen. Zudem sei die Frau dominant gewesen, habe ihn beschimpft und beleidigt.

Staatsanwaltschaft will Revision prüfen

Am Tattag, dem 3. September vergangenen Jahres, habe ein Brief der Rentenanstalt den Angeklagten zudem in die Enge getrieben. Die zusätzliche Kritik der Ehefrau über nicht schmackhafte Brötchen "hat das Fass zum Überlaufen gebracht", betonte Weiß.

Laut Gericht hatte der Angeklagte noch aufgeräumt und abgewaschen, dann ein Messer genommen und 14-mal auf die 60-Jährige eingestochen, mit der er mehr als 30 Jahre verheiratet war. Anschließend wählte er den Notruf und wartete auf die Polizei. In dem Verfahren hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt.

Mit dem Strafmaß blieb die Schwurgerichtskammer unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anklagevertreterin hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung vier Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Revision prüfen zu wollen. (dpa)