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Tödliche Poolparty mit Trockeneis bei Leipzig: Geldstrafen für Angeklagte

Eine ausgelassene Weihnachtsfeier endet für zwei Männer tödlich. Sie sitzen in einem Pool als ein Block Trockeneis hinzugeworfen wird. Die Opfer werden bewusstlos und ertrinken. In zweiter Instanz ist nun ein Urteil gefallen.

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Polizisten untersuchen im Dezember 2019 den Schauplatz der tödlichen Ereignisse in Gerichshain.
Polizisten untersuchen im Dezember 2019 den Schauplatz der tödlichen Ereignisse in Gerichshain. © Archiv/News5/Grube

Leipzig. Gut vier Jahre nach einer tödlichen Poolparty im Landkreis Leipzig sind am Freitag zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten hätten gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, indem sie einen Block Trockeneis in den Pool geworfen hätten, begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig, Berthold Pfuhl, die Entscheidung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und eine Revision beim Oberlandesgericht möglich.

Die 45 und 47 Jahre alten Angeklagten hatten in dem Berufungsverfahren eingeräumt, bei der Feier kurz vor Weihnachten 2019 das Trockeneis in den selbstgebauten Außenpool in Gerichshain gekippt zu haben. Dadurch hatte sich Kohlenstoffdioxid über der Wasseroberfläche gesammelt - zwei 20 und 39 Jahre alte Männer wurden bewusstlos und ertranken. Ein dritter Mann wurde gerettet.

Das Landgericht hob damit das Urteil des Amtsgerichts Grimma auf. Dies hatte die beiden Männer vor mehr als einem Jahr freigesprochen, weil aus Sicht der erstinstanzlichen Richter die Gefahren beim Einsatz von Trockeneis nicht allgemein bekannt gewesen seien. Dies wies der Richter am Landgericht zurück.

Ein besonnener Bürger und Gastgeber einer Feier würde sich über die Gefahren von Trockeneis informieren, betonte Richter Pfuhl. Zudem sei bekannt, dass es sich bei Trockeneis um gefrorenes Gas handelt. "Und über die Gefahren von Kohlendioxid weiß der Durchschnittsbürger Bescheid."

Der Ausrichter der damaligen Feier erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen und sein 47 Jahre alter Helfer von 60 Tagessätzen. Da beide über kein festes Einkommen verfügen, legte der Richter den Tagessatz bei beiden auf acht Euro fest. (dpa)