Deutschland & Welt
Merken

Lenin grüßt bald aus Gelsenkirchen

Die Stadt wollte den Bau der über zwei Meter großen Statue verbieten. Ein Gericht untersagte das nun. Beendet ist der Streit damit aber noch nicht.

Teilen
Folgen
NEU!
Lenin steht bald im Westen: Diese etwa 2,15 Meter große Statue darf nun in Gelsenkrichen ausgestellt werden.
Lenin steht bald im Westen: Diese etwa 2,15 Meter große Statue darf nun in Gelsenkrichen ausgestellt werden. © Marcel Kusch/dpa

Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen von der Stadt verhängten Baustopp für die Errichtung eines Lenin-Denkmals durch die linksextremistische Partei MLPD aufgehoben. "Der Eigentümer kann damit wie geplant am 14. März 2020 auf seinem Grundstück die 2,15 Meter hohe Statue des früheren russischen Politikers aufstellen", teilte das Gericht zu dem Eilbeschluss am Donnerstag mit (Az.: 16 L 250/20). Dem Gericht zufolge hatte die Stadt die Bauarbeiten untersagt. Nach ihrer Auffassung beeinträchtige die Statue das Erscheinungsbild des auf demselben Grundstück gelegenen Baudenkmals, eines früheren Sparkassengebäudes. Es fehle laut Stadt die erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Eine Herabsetzung des Denkmalwertes liege mit Blick auf die vergleichsweise moderate Größe der Statue und den Abstand von mehr als zehn Metern zum Baudenkmal nicht vor. Die von der Stadt angeführten Gesichtspunkte zur Person und historischen Rolle Lenins und die dadurch voraussichtlichen ausgelösten öffentlichen Kontroversen hielt das Gericht für denkmalschutzrechtlich unbeachtlich.

Die MLPD begrüßte den Beschluss. "Wenige Wochen vor seinem 150. Geburtstag hat Wladimir Iljitsch Lenin noch einmal einen großartigen Sieg davongetragen", hieß es in einer Mitteilung der Partei. Lenin war der führende Kopf der Oktoberrevolution 1917 in Russland. Ein Stadtsprecher wollte sich zunächst nicht zu der Entscheidung äußern.

Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) wird vom Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen beobachtet. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2018 sei die Zielsetzung der Partei durch "verfassungsfeindliche Aussagen" geprägt und lasse sich in den Punkten «Revolution, Diktatur des Proletariats und Kommunismus» zusammenfassen. Gegen den Eilbeschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa)