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Linksabbiegen ist nicht gleich Linksabbiegen

Glashüttes Fahrlehrer Volker Lohse erklärt fünf Verkehrsregeln, die sich im Laufe der Jahre änderten.

Von Maik Brückner
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© Symbolfoto: Archiv SZ

Im Straßenverkehrsrecht gibt es immer wieder Veränderungen. Der Gesetzgeber muss auf Neuentwicklungen wie zum Beispiel die E-Mobilität reagieren. Der Glashütter Fahrlehrer Volker Lohse hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Änderungen befasst. Sie spielen in seinen Schulungen eine besondere Rolle. Für die SZ hat er eine Rückschau gehalten auf Verkehrsregeln, die sich im Vergleich zum DDR-Verkehrsrecht gravierend verändert haben.


Zu DDR-Zeiten gab es viel weniger Autobahnen als heute. Auch deren Zustand war nicht besonders. Vielleich galt auch deshalb nur Tempo 100 – für viele ist das unvorstellbar. Heute darf auf Autobahnen grundsätzlich so schnell gefahren werden, dass man innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten kann. Als Richtgeschwindigkeit werden 130 km/h angegeben.


Früher galt eine andere Regel, wenn drei Autos an einer Kreuzung gleichrangiger Straßen standen und derjenige, der von rechts frei hatte, nach links abbiegen wollte. In diesem Fall musste er dem Gegenverkehr nicht Vorfahrt gewähren, konnte als Erster von den dreien fahren. Heute muss er auf die Kreuzung vorfahren und den Gegenverkehr vorbeilassen, bevor er selbst vorfahrtsberechtigt abbiegen darf.

In der DDR gab es keine Kreisverkehre. Die sind erst in den letzten Jahren in Mode gekommen. Hier gilt, dass die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt haben.

Geändert hat sich auch die Aufhebung von Tempolimits. In der DDR galt, dass diese bei der nächsten Kreuzung oder Einmündung aufgehoben werden. Nach bundesdeutschem Recht muss die Tempobegrenzung durch ein anderes Schild aufgehoben werden. Das kann auch ein Ortsausgangsschild sein.

Linksabbiegen ist nicht gleich Linksabbiegen. In der DDR galt, dass Fahrzeuge, die an einer Kreuzung links abbiegen wollten, um den Kreuzungsmittelpunkt herumfahren müssen. Jetzt gilt, dass Linksabbieger – so es der Platz auf der Kreuzung zulässt – tangiert aneinander vorbeifahren müssen.

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