SZ + Löbau
Merken

Darf man "Nur ein toter Polizist ist ein guter Polizist!" bei Facebook posten?

Das Landgericht Görlitz sagt zumindest im drei Jahre alten Fall eines Beiersdorfers anders als das Amtsgericht Zittau ja - und spricht den Angeklagten frei. Das sind die Gründe.

Von Frank Thümmler
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Immer häufiger beschäftigen Hasskommentare bei Facebook auch die Gerichte.
Immer häufiger beschäftigen Hasskommentare bei Facebook auch die Gerichte. © Sebastian Schultz (Symbolfoto)

Auch nach dem im April 2021 in Kraft getretenen Gesetzespaket zur Be­kämp­fung von Rechts­ex­tre­mis­mus und Hass­kri­mi­na­li­tät und seinen deut­li­chen Straf­ver­schär­fun­gen ist es offenbar alles andere als leicht, zu den damals "gewünschten" Urteilen zu kommen. Am Dienstag hat das Landgericht Görlitz einen Beiersdorfer, der in einem Facebook-Kommentar unter anderem den Satz "Nur ein toter Polizist ist ein guter Polizist" geschrieben hatte, in einer Berufungsverhandlung freigesprochen. Das Zittauer Amtsgericht hatte den Mann vor gut einem Jahr noch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Dagegen war der Mann in Berufung gegangen und hatte jetzt vor dem Landgericht Erfolg.

Ihre Angebote werden geladen...