Darf man "Nur ein toter Polizist ist ein guter Polizist!" bei Facebook posten?
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Auch nach dem im April 2021 in Kraft getretenen Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität und seinen deutlichen Strafverschärfungen ist es offenbar alles andere als leicht, zu den damals "gewünschten" Urteilen zu kommen. Am Dienstag hat das Landgericht Görlitz einen Beiersdorfer, der in einem Facebook-Kommentar unter anderem den Satz "Nur ein toter Polizist ist ein guter Polizist" geschrieben hatte, in einer Berufungsverhandlung freigesprochen. Das Zittauer Amtsgericht hatte den Mann vor gut einem Jahr noch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Dagegen war der Mann in Berufung gegangen und hatte jetzt vor dem Landgericht Erfolg.