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Finanzamt Löbau informiert über Grundsteuerreform

Grundstücksbesitzer erhalten bald ein Schreiben, das gut aufbewahrt werden soll. Amtsleiter Thomas Rummel erklärt, wie es dann weitergeht.

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Symbolbild © getty images/istockphoto

Wer ein Grundstück in der Region Löbau/Zittau besitzt, bekommt in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt Löbau. Dabei handelt es sich um ein Infoschreiben zur Grundsteuerreform, informiert Amtsleiter Thomas Rummel.

Wenn ein Grundstück mehreren Personen gehöre, werde in der Regel nur einer der Miteigentümer angeschrieben. Besitzer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten ihr Informationsschreiben Mitte Juni 2022. Zum Grundbesitz zählen zum Beispiel Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, aber auch unbebaute Grundstücke.

In dem Schreiben werden Informationen zur bevorstehenden Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts und wichtige Termine mitgeteilt. Außerdem enthalte das Schreiben bereits die Flurstücksnummer und das Aktenzeichen für die Grundsteuererklärung, heißt es in der Mitteilung. Diese Angaben werden für die Abgabe der Steuererklärung benötigt. Das Schreiben sollte daher gut aufbewahrt werden. Denn ab dem 1. Juli 2022 sind bundesweit alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Steuererklärung für ihre Grundstücke bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.

„Die Grundsteuerreform ist die aufwendigste Reform der Steuerverwaltung seit Jahrzehnten. Im Finanzamt Löbau sind davon über 81.000 wirtschaftliche Einheiten betroffen", erklärt Rummel. Die Erklärungsvordrucke und viele Informationsmöglichkeiten werden ab 1. Juli zur Verfügung stehen, so der Amtsleiter weiter. Grundsätzlich solle die Erklärung am Computer abgegeben werden, was das Ausfüllen der Formulare vereinfache. Bis die Erklärungsabgabe möglich sei, sollten betroffene Eigentümer ihre Unterlagen sichten, zum Beispiel Grundbuchauszug und Wohnflächenberechnung.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen finden sich auf www.grundsteuer.sachsen.de. Das Finanzamt hat außerdem eine lokale Hotline für Fragen rund um die Grundsteuererklärung eingerichtet, die unter der Telefonnummer 03585 455-567 während der regulären Öffnungszeiten zu erreichen ist. (SZ)