Löbau
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Gefahr durch Gaslaternen in Löbau?

Heimatgeschichte: Eine verbesserte Straßenbeleuchtung stieß vor 165 Jahren in Löbau auf Widerstand. Man fürchtete unter anderem Husten und Schnupfen.

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Auch heute gibt es noch Gaslaternen - wie hier in Dresden.
Auch heute gibt es noch Gaslaternen - wie hier in Dresden. © Archiv/Arno Burgi/dpa-Zentralbild

„Jede fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Lampen wird mit dem Ersatz des Schadens und fünf Taler Buße bestraft.“ Das besagte eine Verordnung des Rates der Stadt, nachdem in Löbau 1857 Gaslaternen auf den Straßen aufgestellt worden waren. So sorgsam schützte man damals die erhebliche Verbesserung der Straßenbeleuchtung. Die Gaslaternen waren mit einem sogenannten Kleinsteller versehen, der vom Laternenwärter mit Hilfe eines langen Hakenstabes betätigt wurde. Die Laternenanzünder schritten zweimal täglich alle Straßenlaternen ab – zum Anzünden und zum Ausdrehen.

Die Gaslaternen lösten die 20 Jahre zuvor eingeführten Öllampen ab. Als öffentliche Beleuchtung wurden sie an über die Straßen gespannten Ketten und Seilen aufgehängt. Es lag sicher in dieser technischen Weiterentwicklung begründet, dass sich – ähnlich den Anfängen des Eisenbahnverkehrs – schnell Leute „von Ruf“ fanden, um den Neuerungen Gefahren anzulasten. Philosophen sahen in den Gaslaternen eine Gefährdung der Sittlichkeit. Das künstliche Licht verscheuche das Grauen vor der Finsternis, das die Schwachen von mancher Sünde abhalte. Mediziner befürchteten, dass das längere Verweilen auf den beleuchteten nächtlichen Straßen Ursache für Schnupfen, Husten und Heiserkeit werde. Für die Polizei stand fest, dass die Gaslaternen die Pferde scheu machen.

Man schien vergessen zu haben, dass im Jahrhundert vorher, um 1730, jeder, der in Löbau bei Dunkelheit durch die Straßen ging, eine eigene Laterne tragen musste. Lediglich am Rathaus brannten abends drei Lampen. Über 50 Jahre später war man schon ein Stück weiter – zumindest in Bautzen. Dort berichtete man 1785 anlässlich des Geburtstages des damaligen Kurfürsten, dass 222 Straßenlampen angezündet waren. Es waren Petroleumlampen, die in Gassen und auf Plätzen bescheidenen Glanz zauberten. Immerhin sorgten sie für mehr Licht als vorher die Rüböl-Lampen. Im Statut der Stadt Weißenberg von 1612 sind die Gefahren leichtfertiger Nachtbeleuchtung unterstrichen. Dort heißt es: „Wer des nachts in den Stellen, Häusern oder Gassen was zu schaffen hat, der soll gehen mit einem Lichte oder einer Laternen, wenn es etwas windig ist. Und mit keinem brennenden Spane oder Strohschaube, bei schwerer Leibesstrafe.“

Für die Pflege und Obhut der Straßenbeleuchtung war einst ein Laterneninspektor verantwortlich. Er hatte bei Amtsantritt einen Eid für die Straßenlaternen zu leisten, in dem er versicherte, sorgfältig über Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu führen. Die behördlich angeordneten Ausgaben waren für die Beschaffung des Öls und der Dochte bestimmt. (SZ)