Ebersbach-Neugersdorf beraumt für den 7. November eine Einwohnerversammlung an. Thema wird das vom Landkreis Görlitz vorgesehene Asylbewerberheim im ehemaligen Hotel "Felsenmühle" in Ebersbach sein. Der Landkreis soll die Einwohner über seine Standortkonzeption für Asylheime informieren und speziell für den Fall Felsenmühle über den aktuellen Stand der Dinge. Auch der Eigentümer der Felsenmühle, beziehungsweise ein Vertreter des Unternehmens, soll vor Ort sein und dazu Auskunft geben. Einwohner sollen die Möglichkeit bekommen, Fragen zu stellen.
Die Einwohnerversammlung findet ab 19 Uhr im Ebersbacher Kino an der Bahnhofstraße statt. Die Plätze sind begrenzt, deshalb hat die Stadt im Vorfeld einige Regelungen aufgestellt. Ab 18.15 Uhr - eine dreiviertel Stunde vor Beginn der Versammlung - bekommen Einwohner von Ebersbach-Neugersdorf Einlass. Sie müssen nachweisen, dass sie in der Stadt wohnen, zum Beispiel mit ihrem Ausweis. Sind dann noch Plätze frei, dürfen ab 18.45 Uhr auch andere Gäste in den Kinosaal und an der Versammlung teilnehmen. Ein Sicherheitsdienst übernimmt den Einlass und die Kontrollen.
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Weil die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird die Stadt zusätzlich die Versammlung per Livestream zum Anhören im Internet übertragen. Dazu wird ein Link auf der Startseite der Homepage von Ebersbach-Neugersdorf veröffentlicht, informiert die Stadtverwaltung. Er kann ab 18.50 Uhr am Dienstag abgerufen werden.
Anfang Oktober war bekannt geworden, dass der Eigentümer der Felsenmühle, ein Unternehmen aus Bulgarien, dem Landkreis Görlitz das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft angeboten und einen entsprechenden Bauantrag gestellt hat. Offenbar hat es dazu bereits im Sommer Gespräche und auch eine Vor-Ort-Begehung gegeben. Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat darauf wenig Einfluss, die Entscheidung trifft der Landkreis. Stadt und Stadtrat hatten sich allerdings dahingehend positioniert, dass sie eine Flüchtlingsunterkunft in dem Objekt ablehnen. Die Stadt hatte das dem Landkreis auch mitgeteilt. Sie wird, wie in einem Bauantragsverfahren üblich, um ihr Einverständnis angefragt. Das hat sie nicht erteilt. (SZ/rok)