Eines der letzten Relikte aus dem DDR-Recht sind die typischen Garagen-Gemeinschafts-Komplexe, die es in beinahe jeder Stadt und Gemeinde gibt. Damals war es üblich, dass die Bürger sich in Eigenregie oder in Gemeinschaften Garagen auf volkseigenem Grund und Boden errichteten. Für das Grundstück zahlten sie eine kleine Pacht an die Stadt oder Gemeinde, die Garage gehörte demjenigen, der sie gebaut hatte. Die Jahrespacht betrug in der Regel 36 Mark - so war es zumindest beispielsweise in Ebersbach-Neugersdorf.
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