Die Stadt Löbau kann die jüngste Entscheidung des Amtsgerichtes Zittau zu Bußgeldbescheiden gegen sogenannte Elterntaxis vor dem Löbauer Geschwister-Scholl-Gymnasium nicht nachvollziehen und interpretiert außerdem das Urteil offensichtlich grundlegend anders. Wie Stadtsprecherin Eva Mentele auf Nachfrage mitteilte, sehe man das vom Gericht "dargelegte Fehlverhalten des Gemeindevollzugsdienstes" nicht als belegt an und werte einen entsprechenden Aufhebungsbeschluss des Gerichtes zudem "als inhaltlich nicht nachvollziehbar". Reagieren wird die Stadt auf das Urteil dennoch - in gewisser Weise zumindest.
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