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Nach Elterntaxi-Urteil: Löbau hält an umstrittener Bestrafung fest

Das Amtsgericht Zittau hatte Bußgeldbescheide der Stadt Löbau gegen sogenannte Elterntaxis kassiert, weil Beweise mangelhaft und der Tatvorwurf konstruiert sei. Wie die Stadt reagiert.

Von Anja Beutler & Markus van Appeldorn
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Vor dem Geschwister-Scholl-Gymnasium in Löbau stauen sich zu manchen Zeiten die Elterntaxis.
Vor dem Geschwister-Scholl-Gymnasium in Löbau stauen sich zu manchen Zeiten die Elterntaxis. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Die Stadt Löbau kann die jüngste Entscheidung des Amtsgerichtes Zittau zu Bußgeldbescheiden gegen sogenannte Elterntaxis vor dem Löbauer Geschwister-Scholl-Gymnasium nicht nachvollziehen und interpretiert außerdem das Urteil offensichtlich grundlegend anders. Wie Stadtsprecherin Eva Mentele auf Nachfrage mitteilte, sehe man das vom Gericht "dargelegte Fehlverhalten des Gemeindevollzugsdienstes" nicht als belegt an und werte einen entsprechenden Aufhebungsbeschluss des Gerichtes zudem "als inhaltlich nicht nachvollziehbar". Reagieren wird die Stadt auf das Urteil dennoch - in gewisser Weise zumindest.

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