SZ + Löbau
Merken

Löbauer Todesfahrerin bleibt frei

Das Görlitzer Landgericht kassiert das Urteil mit einer Gefängnisstrafe gegen Sarah L. - warum es trotz Alkohol und zweier Todesopfer Bewährung gibt.

Von Markus van Appeldorn
 5 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Sarah L. bei ihrem ersten Prozess im November 2020 vor dem Amtsgericht Zittau. Damals lautete das Urteil noch auf Haft.
Sarah L. bei ihrem ersten Prozess im November 2020 vor dem Amtsgericht Zittau. Damals lautete das Urteil noch auf Haft. © Markus van Appeldorn (Archiv)

Löbau. Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um - etwa nach diesem alten Sprichwort beurteilte das Görlitzer Landgericht nun das Löbauer Todesdrama vom 27. Dezember 2018. In jener Nacht war die Löbauerin Sarah L. (26) auf der Beethovenstraße in Löbau mit beinahe 1,7 Promille und mindestens Tempo 100 mit einem Audi A1 in das Stahltor der Firma Seel geprallt. Zwei ihrer drei Mitfahrer kamen dabei zu Tode, ein dritter wurde schwer verletzt, während Sarah L. selbst mit leichten Blessuren davonkam. Das Amtsgericht Zittau hatte sie dafür im November 2020 unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft verurteilt - ohne Bewährung. Doch das Landgericht Görlitz erkannte nun eine erhebliche Mitverantwortung der Getöteten für ihr Schicksal und milderte das Zittauer Urteil ab.

Ihre Angebote werden geladen...