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Musste Eibauer Todesfahrer doch noch ins Gefängnis?

Der Mann hat im Juni 2017 einen Unfall bei Ostritz verursacht, ein Mopedfahrer starb. Erst sollte er in Haft, dann wieder nicht - zum Unverständnis der Staatsanwaltschaft.

Von Thomas Christmann
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Ein Bild von der Unfallstelle: Ein Eibauer war am 9. Juni 2017 alkoholisiert mit seinem Renault auf der S129 unterwegs. Er stieß mit einem Mopedfahrer zusammen, der an den Folgen starb.
Ein Bild von der Unfallstelle: Ein Eibauer war am 9. Juni 2017 alkoholisiert mit seinem Renault auf der S129 unterwegs. Er stieß mit einem Mopedfahrer zusammen, der an den Folgen starb. © Danilo Dittrich

Fast fünf Jahre sind seit dem tödlichen Unfall zwischen Kiesdorf und Ostritz vergangen, der ein juristisches Nachspiel nach sich zog - und ein überraschendes Ende nahm.

Am 9. Juni 2017 war ein Eibauer mit seinem Renault auf der S129 unterwegs. In einer leichten Rechtskurve geriet er auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal in ein entgegenkommendes Moped – dessen 54-jähriger Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Die Polizisten stellten beim Verursacher einen Atemalkoholwert von über 1,6 Promille fest. Auch übermüdet soll er gewesen sein.

In einem ersten Verfahren vor dem Zittauer Amtsgericht verurteilte der Richter den 33-jährigen Zeitsoldaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Tatumstände erkannte der Angeklagte zwar an, ging aber gegen den Schuldspruch in Berufung - mit Erfolg.

Vor dem Landgericht Görlitz präsentierte er sich dann als "Musterangeklagter", der dank erfolgter Therapien heute trockener Alkoholiker ist, eine Ausbildung als Sozialpädagoge begonnen hat und seine Erfahrungen weitergeben will. Die Verteidigung monierte die fehlende Sozialprognose im Urteil des ersten Verfahrens. Der Richter gab ihm recht, sprach sogar von einem fehlerhaften ersten Urteil und verurteilte den Angeklagten zu einer 17-monatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Das wiederum stieß bei der Staatsanwaltschaft auf Unverständnis. Sie bestand auf einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Grund: "Wenn alkoholisierte Todesfahrer mit Bewährung davonkommen, versteht das niemand mehr, erst recht nicht, wenn ein solches Urteil im Namen des Volkes gesprochen wird." Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Doch wie nun bekannt geworden ist, zog sie diese kurz darauf zurück. Über die Gründe für die Rücknahme kann Staatsanwalt Christopher Gerhardi nichts mehr mitteilen. "Die damals zuständige Kollegin ist nicht mehr bei uns tätig", erklärt er. Damit steht fest, dass die vom Landgericht Görlitz als Berufungsinstanz verhängte Bewährungsstrafe seit Ende Oktober 2019 rechtskräftig und inzwischen ausgestanden ist.