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Mehr Kriminelle im Eilverfahren verurteilt

Mit dem beschleunigten Verfahren erhalten Straftäter innerhalb weniger Tage ihr Urteil. Die Praxis hat sich bewährt.

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© Uli Deck/PoOL/dpa

Dresden. Das beschleunigte Verfahren zur Strafverfolgung in Sachsen wird rege genutzt. Nach Angaben des Justizministeriums wurden seit Anfang September 2018 rund 150 Personen schnell verurteilt. Dabei handelte es sich um Schwarzfahrer, Fälle von Diebstählen mit und ohne Waffe, um Wohnungseinbrüche oder Leistungserschleichung, aber um auch gefährliche Körperverletzung, Angriffe auf Beamte oder Zeigen des Hitlergrußes. Den Angaben nach folgten die Strafen auf dem Fuße, zumindest am Folgetag oder in der Folgewoche.

Generalstaatsanwaltschaft Hans Strobl hatte vor fünf Monaten angeordnet, das beschleunigte Verfahren verstärkt zur schnelleren und konsequenteren Verfolgung von Straftaten zu nutzen. Bis dahin war diese Möglichkeit von den Justizbehörden im Freistaat kaum angewandt worden. Die Zahl lag nach Ministeriumsangaben nur bei 10 bis 20 solcher Fälle pro Jahr. Nun soll auch die Strafverfolgungspraxis und -zumessung vereinheitlicht werden, damit weniger Strafverfahren im Bereich der Kleinkriminalität eingestellt und mehr zur Anklage gebracht werden. (dpa)