SZ + Meißen
Merken

Berufung gegen Kinderporno-Urteil

Ein Meißner Sexualstraftäter muss erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen das milde Urteil des Amtsgerichts Meißen eingelegt.

Von Jürgen Müller
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein Sexualstraftäter traf sich trotz Verbotes erneut mit kleinen Jungs und versuchte, Kinderpornos ins Gefängnis zu schmuggeln.
Ein Sexualstraftäter traf sich trotz Verbotes erneut mit kleinen Jungs und versuchte, Kinderpornos ins Gefängnis zu schmuggeln. ©  Symbolfoto: Claudia Hübschmann

Meißen. Wenig überraschend hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen ein Urteil des Amtsgericht Meißen Berufung eingelegt. Das Schöffengericht hatte den Mann, der schon fünf Jahre wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in sieben Fällen im Gefängnis saß, nur zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, welche für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Staatsanwältin hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Haftstrafen von mehr als zwei Jahren können generell nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ihre Angebote werden geladen...