Meißen. Wenig überraschend hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen ein Urteil des Amtsgericht Meißen Berufung eingelegt. Das Schöffengericht hatte den Mann, der schon fünf Jahre wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in sieben Fällen im Gefängnis saß, nur zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, welche für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Staatsanwältin hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Haftstrafen von mehr als zwei Jahren können generell nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
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