Der jüngste Verteidiger der Welt

Meißen. Die Verteidiger werden aber auch immer jünger. Neben dem Angeklagten aus Radebeul hat im Amtsgericht Meißen ein Vierjähriger Platz genommen. Es ist das Kind des Angeklagten. Und dieser will es wohl als eine Art "Verteidiger" nutzen, Mitleid erheischen, erhofft sich wohl eine mildere Strafe durch den jüngsten Verteidiger der Welt.
Normalerweise sei der Junge bei seiner Mutter, nur am Wochenende bei ihm, sagt er auf Frage des Staatsanwaltes. Und wieso ist er heute, an einem Donnerstag, beim Vater, der auch noch eine Gerichtsverhandlung hat? "Na, das ist wegen dem Schnee", sagt der Mann. Ach so, alles klar.
Erstmal ein paar Jahre ausspannen
Dabei braucht der 25-Jährige wohl weniger einen Verteidiger, sondern vor allem mal jemanden, der ihm kräftig in den Allerwertesten tritt. Denn der Mann hat in seinem Leben noch nichts auf die Reihe gekriegt. Ging acht Jahre zu Schule, schaffte keinen Abschluss. Weil das so anstrengend war, musste er erstmal "ausspannen", wie er sagt. Und zwar für ein paar Jahre.
Dann jobbt er hin und wieder als Bühnenbauer. Lange hält er nicht durch. Jetzt macht er schon wieder ein paar Jahre lang - nichts. Stimmt nicht ganz. Er, der nicht mal eine Ausbildung und auch keine Fahrerlaubnis hat, hat eine Weiterbildung zum Paketzusteller angefangen. Die ruht allerdings. Wegen Corona, wie er sagt. Wann geht es weiter, will der Staatsanwalt wissen. "Weiß ich nicht. Da muss ich mal anrufen", sagt der Radebeuler.
Aber jetzt hat er eine Aufgabe, die ihn voll ausfüllt. "Ich bin auf Wohnungssuche, weil mir mein Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hat", sagt er. Seit wann er denn eine neue Wohnung suche, will die Richterin wissen. "Seit Februar."
Und so lebt er seit Jahren von "Hartz IV". Wenn das Geld nicht reicht, begeht er eben Straftaten. Fast alle aus der Kategorie "Oberkante lästig", aber in schöner Regelmäßigkeit. Vor allem Schwarzfahren ist sein Hobby, aber auch mal Unterschlagung und Körperverletzung.
Diesmal hat er sich richtig Mühe gemacht. Hat in der S-Bahn von Meißen nach Coswig zwar einen Fahrschein vorgelegt. Doch der war präpariert, mit einer Wachsschicht überzogen. Hat den Vorteil, dass der Entwertungsstempel weggewischt und der Fahrschein erneut benutzt werden kann. Aber auch einen gravierenden Nachteil: Denn der plumpe Trick fällt jedem Fahrkartenkontrolleur, der seinen Job halbwegs ernst nimmt, sofort auf.
Und nun sitzt der Mann wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung vor Gericht. Denn rechtlich gesehen, ist ein Fahrschein eine Urkunde.
Woher er den manipulierten Fahrschein hatte, daran kann er sich nicht erinnern. "Vielleicht von einem Kumpel", sagt er. Vielleicht aber auch nicht. "Ich hatte sonst immer einen Fahrschein", sagt er, während sein "Verteidiger" gerade entdeckt hat, dass ein Drehstuhl ein Drehstuhl ist und ununterbrochen daran herumdreht.
Und überhaupt, er sei ziemlich betrunken gewesen. Wie er es denn so mit dem Alkohol halte, will Staatsanwalt Andreas Ball wissen. Ach, er trinke nur am Wochenende. Damit hat er wohl sogar recht. Denn für ihn ist jeder Tag Wochenende.
Arbeit ist nicht sein Ding
Sechsmal wurde der Mann schon zu Geldstrafen verurteilt. Obwohl er wenig Geld hat, stotterte er die Strafen stets ab. Alternativ hätte er sie auch abarbeiten können, Zeit genug hat er ja. Doch sowas lehnt er ab. Arbeit ist nicht so sein Ding.
Und es gibt schon wieder neue Anklagen. Neben dem üblichen "Erschleichen von Leistungen", also Schwarzfahren, soll er auch in Dresden in einem Geschäft gestohlen haben. "Ich wollte doch bloß für mich und meinen Kumpel was zu trinken holen", sagt er. "Für mich auch", quäkt sein Verteidiger. "Hoffentlich nicht", entfährt es dem Staatsanwalt, der aus der Akte weiß, um welche Art Getränk es sich handelte.
Der gefälschte Fahrschein kostet den Radebeuler nun 500 Euro. Weil noch ein anderes Urteil einbezogen wird, verhängt Richterin Petra Rudolph eine Gesamtgeldstrafe von 750 Euro. Und macht ihm deutlich, dass es irgendwann mit Geldstrafen vorbei sein wird. "Dann können Sie Ihre viele freie Zeit im Gefängnis verbringen", droht sie ihm an.
Viel ändern würde sich dadurch für den Angeklagten nichts. Er brauchte seine Weiterbildung, an der er ohnehin kein Interesse hat, nicht weitermachen, müsste nicht arbeiten, Kost und Logis bezahlt der Staat. Also alles wie immer. Nur in seiner Bewegungsfreiheit wäre er ziemlich eingeschränkt. Da kann ihm auch sein "Verteidiger" nicht helfen.