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Energiepreise im Kreis Meißen fallen zum Jahreswechsel - aber nur leicht

Wahrscheinlich werden die geringen Preissenkungen für Energie im Landkreis Meißen nur von kurzer Dauer sein. Denn neue Belastungen sind bereits angekündigt.

Von Ulf Mallek
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Wird mit Gas betrieben und erzeugt bei weniger CO₂-Ausstoß sowohl Strom als auch Wärme: das neue Blockheizkraftwerk der Meißener Stadtwerke am Steinweg.
Wird mit Gas betrieben und erzeugt bei weniger CO₂-Ausstoß sowohl Strom als auch Wärme: das neue Blockheizkraftwerk der Meißener Stadtwerke am Steinweg. © Claudia Hübschmann

Die Energiepreise auf dem Weltmarkt fallen wie ein Stein. Doch die wenigsten Verbraucher haben wirklich etwas von diesem Preissturz nach einem langen und dramatischen Anstieg, der schon 2021 begann. Besonders kräftig gefallen ist Erdgas, um etwa 70 Prozent seit Mitte des Vorjahres. Erdgas wird auf dem Markt jetzt etwa auf dem Niveau von Mitte 2021 gehandelt.

Der steile Anstieg der Strompreise nach Beginn des Ukrainekrieges hat sich auch beruhigt. Er liegt jetzt ungefähr bei 29 Cent pro kWh für Endkunden. Das ist deutlich unter der noch geltenden Strompreisbremse von 40 Cent pro kWh. Diese günstigen Preise gibt es aber nur für Neukunden. Bestandskunden zahlen aktuell bei Gas und Strom oft immer noch sehr viel mehr Geld. Für Fernwärme sieht es noch wieder etwas anders aus. Und außerdem drohen im Laufe des nächsten Jahres ganz neue Belastungen für alle Kunden.

Zunächst machen die Energieversorger im Landkreis Meißen ihrer großen Kundschaft Hoffnung auf bessere Zeiten. Die Stadtwerke Riesa haben bereits zum 1. November den Gaspreis für die Kunden in der Grundversorgung gesenkt. Das teilte Geschäftsführer Rene Röthig mit. Die anderen Tarife sollen folgen. Die Stadtwerke Meißen senken ab 1. Januar ihre Gaspreise in allen Tarifen um etwa 16 bis 17 Prozent.

Etwas weniger tief abwärts geht es ab 1. Januar bei Sachsen-Energie, die vor allem den ländlichen Raum im Kreis Meißen beliefert. Auch Fixverträge sinken im Preis, allerdings nur diejenigen, die zum Jahresende auslaufen. Die anderen müssen noch warten. Aus der Pressestelle heißt es: "Im Zuge der anhaltenden Energiekrise bestehen für uns bei der Grundversorgung durch deren geringe Planbarkeit im Vergleich zu anderen Produkten erhöhte Beschaffungsrisiken. Denn als Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, Kunden, die von anderen Versorgern nicht mehr beliefert werden können, jederzeit aufzunehmen." Das soll wohl die geringere Verbilligung erklären.

Dennoch schafft es Sachsen-Energie mit fast allen Gasprodukten knapp unter die Preisbremse von 12 Cent je kWh, außer in der Grundversorgung. Dort liegen sie deutlich darüber. Auch die Stadtwerke Elbtal bleiben trotz einer angekündigten Senkung mit ihren Gaspreisen noch über der Preisbremse. Die Preisbremse ist ab Januar ohnehin nur noch eine fiktive Größe, denn sie läuft nach dem Willen der Bundesregierung aus.

Fernwärme mit Sonderrolle

Eine Sonderrolle spielt die Fernwärme. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass für Tarifkunden das edlere Produkt, die Fernwärme, billiger sein muss als das Gas. Deshalb liegt die Fernwärme-Preisbremse bei 9,5 Ct/kWh, für Gas 2,5 Cent höher. Im tatsächlichen Wertschöpfungsprozess sei es aber umgekehrt, erläutert der Chef der Stadtwerke Riesa Röthig.

Für die Produktion von Fernwärme benötigt man neben Gas zusätzlich ein Kraftwerk und Betriebspersonal. Damit liegen die Kosten für eine kWh Fernwärmeenergie über den Kosten für eine kWh des Rohstoffes Gas. Die Preisbremsenfestlegung des Gesetzgebers seien nicht von diesem Zusammenhang geprägt.

Die Fernwärmekunden der SWR, die sich für mehrjährige Laufzeitverträge entschieden haben, profitieren derzeit immer noch von den Energieeinkäufen vor der Zeit der Energiekrise (in der Regel 2020 abgeschlossen mit Laufzeit 2021/22/23). Die Meißener Stadtwerke bilden die neuen Preise in den verschiedenen Fernwärmeverträgen nach Anpassungsformeln, die zurückliegende Entwicklung der Brennstoff- und CO₂-Kosten für die Wärmeerzeugung widerspiegeln, so Prokurist Henrik Stenzel. Die Preise werden mit bis zu circa 13 Ct/kWh über der jetzigen Preisbremse von 9,5 Ct/kWh liegen.

Der Fernwärmepreis von Sachsen-Energie bildet den Marktdurchschnittspreis mit einem Zeitversatz von drei Monaten kurzfristig ab. Das betreffe sowohl Senkungen als auch Steigerungen. Der Fernwärmepreis ergebe sich somit gleitend vollständig aus den verschiedenen veröffentlichten Indizes und verändert sich monatlich in enger Anlehnung an den Marktpreis des Produktes Erdgas.

Riesa senkt den Strompreis, Meißen nicht

Beim Strom sieht es etwas anders aus. Die Strom-Tarifkunden der Stadtwerke Riesa werden durch eine deutliche Preissenkung zum 1.1.2024 nach jetzigem Kenntnisstand preiswerter Strom beziehen als mit der Preisbremse. Die Senkung gilt sowohl für den flexiblen Grundversorgungstarif als auch für die Sonderprodukte „Vollnatur“, oder „Stadtstrom“. Sachsen-Energie ist nach eigenen Angaben einer der wenigen Versorger, der seit Beginn der Energiekrise 2022 für die Privat- und Gewerbekunden Strompreise unterhalb der Strompreisbremse anbietet. Das bleibt auch ab 1.1.2024 so. Viele Versorger, die jetzt ihre Strompreise senken, liegen weit darüber.

Die Preise der Grundversorgung und der variablen Produkte bleiben bei den Stadtwerken Elbtal unverändert. Die Grundversorgung liegt über der Preisbremse mit einem Arbeitspreis von 43,28 ct/kWh. Ein neues Fixprodukt mit einer Laufzeit bis 12/2024 soll unter der Preisbremse liegen.

Ihre Strompreise konnten die Stadtwerke Meißen während der Hochpreisphase des Marktes und im Jahr 2023 in der Grundversorgung und in allen Produkten außerhalb der Grundversorgung unter der Preisbremse von brutto 40 Ct/kWh anbieten. Für Anfang 2024 planen sie keine Preisveränderungen. Prokurist Stenzel: "Wir möchten auf eine kürzliche gestartete Aktion Verbundenheitsprämie für unsere Stromkunden aufmerksam machen. Bis zu 100 Euro können sie sich auf der nächsten Abrechnung gutschreiben lassen. "

Verbraucherzentrale rät zum Anbieterwechsel

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich ein Wechsel des Anbieters lohnen kann. Ob ein schneller Anbieterwechsel möglich ist, hänge vom jeweiligen Vertrag ab. In diesem gelten die Kündigungsbedingungen und auch Vertragslaufzeiten. Bei vielen Grundversorgern gilt zum Beispiel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Andere Anbieter haben teilweise deutlich längere Fristen.

Die Verbraucherzentrale nennt dabei folgenden Anhaltspunkt: Wer feststelle, dass der laufende Vertrag teurer sei als die (bald auslaufende) Preisbremse mit 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas, der solle den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt selbst kündigen. Zahlreiche Anbieter böten Preise unterhalb der Preisbremse an. Es lohne sich daher, die oft teure Grundversorgung zu beenden, so die Verbraucherzentrale.

Neues Ungemach droht in den kommenden Wochen. Vermutlich Ende Februar nächsten Jahres läuft die ermäßigte Umsatzsteuer von sieben Prozent für Strom und Gas aus. Es sind dann wieder 19 Prozent fällig, also 12 Prozent Anstieg. Zudem erhöhen die Netzbetreiber die Netzentgelte, was speziell den Strom teuer machen könnte.