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Anklage nach erneutem Messerangriff in Meißen

Ein 37-jähriger Mann soll einem anderen ein Messer mehrfach in den Brustkorb gestoßen haben. Der wurde durch eine Notoperation gerettet.

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Erneut hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen eines Messerangriffs erhoben. Innerhalb von vier Wochen ereigneten sich im Vorjahr zwei derartige Taten in Meißen.
Erneut hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen eines Messerangriffs erhoben. Innerhalb von vier Wochen ereigneten sich im Vorjahr zwei derartige Taten in Meißen. © Archiv/Marion Doering

Meißen/Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 24-jährigen Geschädigten am 17.Oktober vorigen Jahres gegen 22.15 Uhr auf der Fellbacher Straße in Meißen in Tötungsabsicht mehrfach mit einem Messer in den Brustkorb gestochen zu haben. Nachdem der Geschädigte infolge der Verletzungen zusammengebrochen sei, habe der Beschuldigte von weiteren Tätlichkeiten abgelassen. "Dabei erkannte der Beschuldigte, dass er den Geschädigten noch töten könnte. Er ließ jedoch von weiteren Angriffen ab und bemühte sich um die Rettung des akut lebensbedrohlich verletzten Geschädigten", so die Staatsanwaltschaft. Ein solcher "Rücktritt vom Versuch" wirkt strafbefreiend. Der Mann wird deshalb nicht wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung.

Durch die Messerstiche erlitt der Geschädigte Verletzungen im Bauchraum und am Rumpf. Er konnte nur durch eine sofortige Notoperation gerettet werden.

Der Beschuldigte wurde am Tattag vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden einen Tag später Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist laut Staatsanwaltschaft nicht einschlägig vorbestraft. Bislang hat er sich nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden und dann einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm in jedem Fall eine Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung beginnt bei sechs Monaten und endet bei zehn Jahren Haft.

Erst Anfang Januar hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gegen eine 38 Jahre alte Frau aus Meißen erhoben. Die Deutsche soll im September 2021 versucht haben, ihren ehemaligen Lebensgefährten in Meißen mit einem Küchenmesser tödlich zu verletzen. Der 49 Jahre alte Mann habe den Stichen ausweichen können und eine kleine Schnittwunde am Bauch erlitten. Auch die Frau befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Sie soll im Ermittlungsverfahren die Tat gestanden haben. (SZ/jm)