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Geflügel muss in den Stall

Damit Wildvögel einen Virus nicht übertragen, müssen die Tiere jetzt in bestimmten Gebieten ein Dach über dem Kopf haben.

Von Peter Anderson
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Schluss mit Freigang. Das Geflügel im Kreis Meißen muss in den Stall.
Schluss mit Freigang. Das Geflügel im Kreis Meißen muss in den Stall. © dpa

Meißen. Zum Schutz vor der Geflügelpest hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen in der Woche vom 11. bis 15. Februar eine Allgemeinverfügung erlassen. In den darin aufgelisteten Gebieten muss das Geflügel der Behörde zufolge seit Mittwoch, dem 13. Januar, gemäß der Bekanntmachung in Ställen gehalten werden.

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