Herr Mackenroth, weshalb kann sich die Härtefallkommission nicht mit dem Fall Jahangir beschäftigen? Ist er kein Härtefall?
Bevor sich die Sächsische Härtefallkommission inhaltlich mit der Frage beschäftigt, ob wir einen Härtefall feststellen, gibt es formale Hürden in unserem Regelwerk. Bei bestimmten Fallkonstellationen verbieten sogenannte absolute Ausschlussgründe, dass sich die Kommission inhaltlich mit einem Schicksal befasst. So lag der Fall hier: Die Kommission ist aus Rechtsgründen daran gehindert, den Fall von Herrn Jahangir überhaupt zu beraten. Ob dann ein Härtefall angenommen worden wäre, ist fraglich – im Jahr 2016 jedenfalls gab es für einen Antrag zu Herrn Jahangir keine Mehrheit in der Kommission.
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