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Den Videobeweis braucht es nicht

Der Angeklagte ist in Meißner Geschäften und Supermärkten bekannt wie ein bunter Hund, klaut ständig. Vor Gericht wird klar, dass er ein mächtiges Problem hat.

Von Jürgen Müller
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Nicht nur auf öffentlichen Plätzen, wie hier, sondern auch in Supermärkten gibt es Videoüberwachung.
Nicht nur auf öffentlichen Plätzen, wie hier, sondern auch in Supermärkten gibt es Videoüberwachung. © Jan Woitas/dpa

Meißen. Die Beweise sind erdrückend. Mit einer Überwachungskamera wurde die Tat aufgenommen. Die Bilder sind klar, der Angeklagte ist deutlich zu erkennen. Der 32-jährige Meißner bestätigt auch, dass er es ist. Der Mann, der in einem Meißner Drogeriemarkt eine Flasche Parfüm für rund 45 Euro in die Hosentasche steckt. Dennoch streitet er die Tat ab. "Was will ich denn mit Frauenparfüm?", verplappert er sich. Woher weiß er, dass es Frauenparfüm war? Das ist Täterwissen.

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