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Kreis Meißen: Schon 9.300 Einsprüche gegen die neue Grundsteuer

Rund 18 Prozent der neuen Bescheide werden im Landkreis Meißen angefochten. Es gibt Probleme bei der Darstellung von Bodenrichtwerten.

Von Ulf Mallek
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Ein Wegweiser zum Finanzamt. Dort gibt es aktuell eine Menge mit den Dokumenten und Einsprüchen zur neuen Grundsteuer zu tun.
Ein Wegweiser zum Finanzamt. Dort gibt es aktuell eine Menge mit den Dokumenten und Einsprüchen zur neuen Grundsteuer zu tun. © Symbolfoto: Bernd Wüstneck/dpa

Meißen. Eine Welle von Einsprüchen gegen die neuen Grundsteuerbescheide rollt auf die Finanzämter zu. Aktuell registriert das Finanzamt Meißen gegen die 52.000 bisher verschickte Bescheide bereits 9.300 Einsprüche (Stand 20. März). Das teilte die Behörde Sächsische.de mit. Damit sind etwa 18 Prozent aller Bescheide von einem Einspruch betroffen. 105.000 von 122.000 Grundeigentümer haben bis jetzt die geforderte Erklärung abgegeben.

Der stellvertretende Leiter des Finanzamtes Meißen Dirk Müller möchte keine Ratschläge geben, wann ein Einspruch sinnvoll ist und wann nicht. Die Finanzämter werden sich in jedem Fall an die gesetzlichen Regelungen halten und müssen Einsprüche ablehnen, die sich gegen die gesetzlichen Grundlagen wenden. Immobilien-Sachverständige raten bei Unklarheiten zum Einspruch. Dafür hat der Grundeigentümer nur einen Monat nach Eingang der beiden Bescheide Zeit.

Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Eigentümer konkret verändern werden, lässt sich nach Auskunft des Finanzamtes Meißen nicht pauschal sagen. Dass sich als Folge der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung wegen der stark veralteten Wertansätze individuelle Steuerzahlungen verändern, sei allerdings unvermeidbar. Welche Grundstückseigentümer weniger Grundsteuer und welche mehr bezahlen müssen, hänge insbesondere davon ab, wie stark sich die Wertansätze seit 1935 verändert haben, was regional sehr unterschiedlich sein kann. Außerdem wird der jeweilige Hebesatz der Städte und Gemeinden einen erheblichen Einfluss haben.

Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll gleich bleiben

Ab dem Kalenderjahr 2025 ist die Grundsteuer durch die Gemeinden nach den neuen Grundsteuerwerten zu erheben. Die dann anzuwendenden Hebesätze der jeweiligen Gemeinde sind heute aber noch nicht festgelegt. Ziel der Reform sei es, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer der jeweiligen Gemeinde gleich bleibt.

Nach Angaben des Landratsamtes Meißen sei eine Änderung der Bodenrichtwerte im Vergleich vom 31.12.2020 zum 01.01.2022 normal. Sie zeichne den Verlauf der Konjunktur nach. Die Bodenrichtwerte können sowohl im BORIS (Bodenrichtwertportal des Freistaates Sachsen) als auch im Geoportal des Landkreises Meißen stichtagsbezogen abgerufen werden. Im Grundsteuerportal seien nur die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 hinterlegt, da nur diese für die Grundsteuer relevant sind.

Bodenrichtwerte werden nicht geändert

Grundsätzlich werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 im Landkreis Meißen durch den Gutachterausschuss nicht geändert, auch nicht in der Darstellung in den verschiedenen Geoportalen. Eine Zuwiderhandlung könne sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Gutachterausschuss Meißen zur Folge haben.

Der Gutachterausschuss hat für jede Nutzungsart einen Bodenrichtwert beschlossen. Da es jedoch die Anweisung gab, jeweils nur einen Bodenrichtwert für eine Fläche auszuweisen, wurden die anderen Nutzungsarten in einem separaten Dokument hinterlegt. Im Geoportal des Landkreises Meißen ist dieses Dokument bei der Bodenrichtwert-Information als Link hinterlegt. Beim Grundsteuerportal wurde die Verlinkung jedoch nicht übernommen. Bis jetzt erkennt das Finanzamt Meißen das Dokument nicht als Bodenrichtwerte an, da die automatische Berechnung dort nicht funktioniert. Um Abhilfe zu schaffen, "befinden sich der Gutachterausschuss Meißen und das Finanzamt Meißen in konstruktiven Gesprächen".