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Landkreis Meißen: Zweiter Heizkostenzuschuss ist da

Zur Entlastung von Wohngeld- und Bafög-Empfängern gibt es einen zweiten Heizkostenzuschuss. Dieser fällt höher aus als der erste.

Von Jakob Hammerschmidt
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Der zweite Heizkostenzuschuss soll den Druck gestiegener Heizkosten mildern.
Der zweite Heizkostenzuschuss soll den Druck gestiegener Heizkosten mildern. © André Schulze

Landkreis Meißen. Empfänger von Wohngeld und Bafög können von einem zweiten Heizkostenzuschuss profitieren, wie aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Meißen hervorgeht. Haushalte, die zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat lang wohngeldberechtigt waren, erhalten eine Einmalzahlung von mindestens 415 Euro. Wer im selben Zeitraum Bafög (finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) bezogen hat, kann mit einem Zuschuss von 345 Euro rechnen.

Der Heizkostenzuschuss muss nicht gesondert beantragt werden. Die Auszahlung erfolgte zum 1. April 2023 für Wohngeldberechtigte und wird zum 6. April 2023 für Bafög-Berechtigte eintreten. Der zweite Heizkostenzuschuss fällt höher aus als der erste, der im Juni vergangenen Jahres verabschiedet wurde. Wohngeldberechtigte erhielten damals mindestens 270 Euro, während Bafög-Berechtigte mit einer Einmalzahlung von 230 Euro gefördert wurden.

Weitere Informationen können auf den Internetseiten der Bundesregierung oder des Freistaates Sachsen abgerufen werden.