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Vor Gericht in Meißen: Darf man noch mit einem DDR-Führerschein Lkw fahren?

Der Chef eines Fernkraftfahrers steht vor Gericht, da sein Mitarbeiter einen veralteten Führerschein bei sich trug und damit von den Niederlanden bis nach Dresden fahren wollte.

Von Martin Skurt
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Eine alte DDR-Fahrerlaubnis. Die Scheine sind nicht mehr gültig und müssen in die heute üblichen Scheckkarten umgetauscht werden
Eine alte DDR-Fahrerlaubnis. Die Scheine sind nicht mehr gültig und müssen in die heute üblichen Scheckkarten umgetauscht werden © SÄE

Meißen. Es ist Februar 2023. Ein Lkw-Fahrer hält auf dem Rastplatz Waldseite Süd auf der A30 bei Bad Bentheim, kurz nach der niederländischen Grenze. Es war kurz vor 13 Uhr. Sicherlich wollte er noch kurz eine Mittagspause einlegen, bevor er seine Fracht weiter nach Dresden transportierte. Daraus wurde nichts. Denn er geriet in eine Polizeikontrolle. Diese stellte fest, dass er keinen gültigen Führerschein besaß. Sein Chef sitzt nun vor dem Gericht in Meißen. Ihm wird vorgeworfen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Denn der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass sein Angestellter keine Berechtigung zum Fahren eines Lkws hatte. Der Führerschein stammte noch aus der DDR.

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