Meißen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro je Stunde an. „In unserem Landkreis kommt der höhere Mindestlohn 28.244 Beschäftigten zugute. Das sind 29,6 Prozent aller Beschäftigten, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben", sagt der Vorsitzende des DGB-Meißen, Dietmar Damaschke. Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten helfe die neue Lohnuntergrenze. Das geht aus einer Datenauswertung der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
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