Meißen: Unfallschwerpunkt Elbcenter-Parkplatz?
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![Als es auf dem Parkplatz am Elbecenter zu einem Auffahrunfall kommt, ist die Schuldfrage schnell geklärt. Die Polizei hat eine andere Auffassung.](https://image.saechsische.de/784x441/g/i/gijxr977o8qybzk9gojfmjxt8ej0tgmz.jpg)
Meißen. Dass auf dem Elbecenter-Parkplatz die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, ist nicht zu übersehen. Klaus Arnold fährt deshalb nach dem Einkaufen langsam, aber sicher vom Parkplatz auf die Durchfahrtsstraße zur Niederauer Straße. Doch das von links kommende Auto bremst einfach nicht ab. Es kracht kurz und auch die Schuldfrage ist schnell geklärt. Es gilt schließlich die StVO, also rechts-vor-links. Oder doch nicht? Erst als die Polizei eintrifft, wird Arnold aufgeklärt, dass er die Vorfahrt missachtet habe.