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Landkreis Meißen: Verpflichtende Digitalisierung

Ab nächstem Jahr werden Arbeitsbescheinigungen zukünftig nur noch digital übermittelt.

Von Natalie Stolle
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Ab Januar 2023 gehören Arbeitsbescheinigungen in Papierform der Vergangenheit an.
Ab Januar 2023 gehören Arbeitsbescheinigungen in Papierform der Vergangenheit an. © SAE Sächsische Zeitung

Landkreis Meißen. Seit Corona ist klar geworden, dass die Digitalisierung von behördlichen Vorgängen eindeutig notwendig ist. Doch auch wenn nun viele Ämter wieder wie zuvor geöffnet haben, bleiben die Neuerungen oft erhalten. So werden ab 2023 auch Arbeitsbescheinigungen von Unternehmen nur noch digital übermittelt.

Das Verfahren BEA, Bescheinigungen elektronisch annehmen, wird schon seit längerer Zeit von der Bundesagentur für Arbeit angeboten. Nun wird die Möglichkeit, die Unterlagen auch in Papierform einzureichen, gestrichen. Die Neuerung basiert auf einer Gesetzesänderung und betrifft die Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen.

Das elektronische Verfahren ist ab dem 1. Januar verpflichtend und wurde eingerichtet, da es die Kommunikation zwischen Unternehmen und der Bundesagentur beschleunigt und aufgrund von Einsparungen für Druck und Versand kostengünstiger ist. Zusätzlich entfallen das Widerspruchs- und Informationsrecht. Arbeitgeber müssen Beschäftigte nicht mehr über die elektronische Übermittlung von Daten informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.