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Nach Corona mehr Verfahren zur Kurzzeitarbeit

Im letzten Jahr gab es einen Anstieg von Verfahren zur Kurzzeitarbeit und zu medizinischen Fragen. Zudem waren mehrere Kammern von Schließungen betroffen.

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Die Konsequenzen von Corona beschäftigen nach wie vor das Sozialgericht. Besonders die Themen Kurzzeitarbeit und Medizin erlebten einen Anstieg 2022.
Die Konsequenzen von Corona beschäftigen nach wie vor das Sozialgericht. Besonders die Themen Kurzzeitarbeit und Medizin erlebten einen Anstieg 2022. © dpa/David-Wolfgang Ebener

Landkreis. Die Corona-Pandemie ist nahezu vorüber, die Testzentren aus den Städten verschwunden, Maßnahmen überall aufgehoben bis auf wenige Ausnahmen. Dennoch beschäftigen die Nachwirkungen die Gesellschaft weiterhin. Das zeigt sich auch im Jahresrückblick des Sozialgerichts Dresden.

"Es ist seit Mitte des Jahres 2022 ein Anstieg von Verfahren feststellbar, in denen um die Gewährung oder die Rückforderung von Kurzarbeitergeld gestritten wird", erklärt der Vizepräsident des Sozialgerichts Dresden, Dr. Hans von Egidy.

Auch bezüglich Fragestellungen zur Corona-Infektion und Impfung gäbe es einen Anstieg von Verfahren, die sich mit vielgestaltigen Fragestellungen beschäftigen. Durch die Pandemie wurden auch zahlreiche Kammern geschlossen, insbesondere betroffen war der Bereich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitssuchende. "Trotz der durch diese Personalentwicklung bedingten Schließung von zahlreichen Kammern innerhalb sehr kurzer Zeit konnten die hohen Altverfahrensbestände am Sozialgericht Dresden leicht abgebaut werden", so Dr. Hans von Egidy.

In diesem Jahr im Oktober ist zudem die Einführung der elektronischen Verfahrensakte geplant. Auch die Arbeitsplätze sollen technisch ausgestattet und die Mitarbeitenden geschult werden. Die Arbeiten dafür sind bereits im Gange. „Wir sind in der glücklichen Situation, auf die Erfahrungen der anderen sächsischen Sozialgerichte sowie des Landessozialgerichts zurückgreifen zu können, an denen die Einführung bereits erfolgte und sind deshalb sehr optimistisch, dass diese Herkulesaufgabe auch an unserem Gericht erfolgreich bewältigt werden wird“, so Dr. Hans von Egidy.