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Im Landkreis Meißen beantragen wieder mehr Unternehmen Kurzarbeit

Die Kurzarbeiterregelung wurde verlängert und es machen wieder mehr Firmen davon Gebrauch, aber sie ist nicht in jedem Fall möglich.

Von Ines Mallek-Klein
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Zwei Kugelschreiber liegen auf einem Antragsformular zur Gewährung von Kurzarbeitergeld.
Zwei Kugelschreiber liegen auf einem Antragsformular zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. © SZ/Uwe Soeder

Meißen. An der Tür des kleinen Fischladens hängt ein Zettel. Er weist die Kunden darauf hin, dass es hier erst aber März wieder Backfisch, Rollmops und geräucherten Kabeljau zu kaufen geben wird. Der Laden bleibt vorerst zu. Die gestiegenen Energiekosten seien der Grund. Keine Frage, Fisch ist ein sensibles Nahrungsmittel, seine durchgängige Kühlung unumgänglich und die kostet ordentlich Strom.

Wer nun denkt, die zeitweise Betriebsschließung aufgrund der stark gestiegenen Gas- und Strompreise sei ein Grund, für die Mitarbeiter Kurzarbeit zu beantragen, der irrt. Höhere Betriebskosten führen nicht grundsätzlich zu einem Arbeitsausfall. "Der Bezug von Kurzarbeitergeld bei einer geplanten Reduktion der Produktion allein aufgrund von hohen Energiepreisen ist deshalb nicht möglich", erklärt auf Nachfrage eine Sprecherin der Arbeitsagentur in Riesa. Und in ihrem Antrag müssen die Unternehmen weiterhin Angaben zu den Gründen des Arbeitsausfalls machen.

Der nimmt auch unabhängig von den Preisen, die für Strom oder Gas gezahlt werden müssen, im Landkreis wieder zu. "In den zurückliegenden Wochen beobachteten wir einen Anstieg der Beratungsanfragen zum Thema Kurzarbeit, auch die Zahl der Anzeigen auf Kurzarbeit, die von den Unternehmen vor dem Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit Riesa erfolgen müssen, sind den letzten Monaten des Jahres 2022 wieder angestiegen", so die Sprecherin Berit Kasten.

Mit ganz aktuellen Daten sieht es aber schlecht aus, da die Unternehmen ihre tatsächlichen Arbeitsausfälle und damit auch die Zahl der Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind, erst mit großem Nachlauf melden. Sie haben dafür drei Monate Zeit. Verlässliche Daten zur tatsächlich abgerechneten Kurzarbeit liegen der Arbeitsagentur deshalb nur bis Juni des vergangenen Jahres vor. Da arbeiteten in 104 Unternehmen 642 Arbeitnehmer verkürzt. Nach aktuellen Hochrechnungen waren es im August 2022 471 Arbeitnehmer in 25 Unternehmen. Rückblickend verzeichnete der Landkreis Meißen im April 2020 die höchste Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes. Damals bezogen 14.396 Arbeitnehmer aus 1.963 Unternehmen Kurzarbeitergeld.

Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang erneut verlängert. Bis vorerst zum 30. Juni dieses Jahres reicht es für den Antrag, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent haben. Die Beschäftigten ohne Kinder erhalten dann 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld und Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des Netto-Entgelts. Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden kann verzichtet werden.

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehe dann, wenn der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis, wie etwa Lieferausfällen, beruhe. "Sollte es zu Engpässen bei der Versorgung mit Gas kommen, die regulierende staatliche Maßnahmen erfordern, können auch diese als unabwendbares Ereignis gewertet werden, wenn der Betrieb unmittelbar betroffen ist", so Berit Kasten. Anders ist es aber, wenn Gas weiterhin geliefert werde, man die Fertigungszeiten nur reduziere oder ganz schließe, um seine Betriebskosten zu senken.

Auch wenn der Arbeitsmarkt 2022 recht stabil war, seien nunmehr erste Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage erkennbar. Angesichts von Preiserhöhungen, Unsicherheiten infolge des Krieges in der Ukraine und weiterhin bestehender Materialknappheit im produzierenden Gewerbe musste insbesondere das verarbeitende Gewerbe die Kurzarbeit ausweiten. Diese Faktoren werden auch 2023 die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen. Mit rasant steigenden Arbeitslosenzahlen rechne man im Riesaer Arbeitsamt allerdings nicht, da der Arbeits- und Fachkräftebedarf auch 2023 auf hohem Niveau bleiben werde.