Meißen. Nach dem ersten Schweinepestnachweis in Sachsen im Oktober 2020 wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen ergriffen, die auch den Landkreis Meißen betrafen. Nun werden diese Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche zurückgefahren. Mit Zustimmung der Europäischen Kommission können weite Teile des Landkreises aus einer Sperrzone II, die für ein gefährdetes Gebiet steht, in die Sperrzone I als Pufferzone überführt werden. Das verbliebene gefährdete Gebiet wird in zwei Zonen geteilt.
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