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Totes Baby: Angeklagte vergisst Termin

Eine heute 33-jährige Frau brachte ihr Kind allein zur Welt, und setzte es bei Kälte in Niederau aus. Es starb. Seit Montag wird der Fall neu verhandelt.

Von Jürgen Müller
 3 Min.
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Die Angeklagte mit Ihrer Verteidigerin Anne Krause im November vorigen Jahres auf dem Weg zur ersten Verhandlung vor dem Landgericht Dresden.
Die Angeklagte mit Ihrer Verteidigerin Anne Krause im November vorigen Jahres auf dem Weg zur ersten Verhandlung vor dem Landgericht Dresden. © René Meinig

Niederau/Dresden. Fast genau ein Jahr nachdem eine heute 33 Jahre alte Frau wegen der Tötung ihres Neugeborenen am Landgericht Dresden wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, begann das Verfahren am Montag von vorn. Der Grund: Die Verteidigerin hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dieser Revision statt  hob das Urteil auf und  und verwies die Sache zurück an das Landgericht Dresden. Eine andere Kammer des Landgerichtes  muss sich nun erneut mit der Tat beschäftigen, wobei der Sachverhalt feststeht, es nur um die Höhe der Strafe geht.

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