Meißen. Nein, ein Sex-Monster, dass Frauen auflauert und sie dann vergewaltigt, ist der 33-jährige Deutsche sicher nicht. Dennoch werden dem Mann schwere Sexualstraftaten vorgeworfen. Bei den Opfern handelt es sich stets um aktuelle oder verflossene Freundinnen. Wobei die Trennlinie bei dem Meißner nicht so exakt zu ziehen ist. Mitunter hat er mehr oder weniger flüchtige Kontakte zu mehreren Frauen. Mit wem er wann gerade liiert war, das weiß er selbst nicht mehr so genau.
Der Mann ist offenbar beziehungsunfähig, für eine langfristige, liebevolle, auf Vertrauen basierende Beziehung scheint er nicht gemacht. Zwar lebt er mal mit einer Frau und deren zwei Kindern zusammen, geht aber fremd. "Ich war nicht immer ganz treu gewesen, habe mich in der Beziehung eingeschränkt gefühlt, wollte meine Freiheiten haben", sagt er.
Die Beziehungen, die er führt, sind lose und offen. Mitunter sieht und hört man monatelang nichts voneinander. "Wenn der eine oder die andere Lust hatten, wurde angerufen, und dann haben wir uns getroffen", erzählt der 33-Jährige.
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Er will nur eines: Sex. Und den setzt er auch gnadenlos durch. So soll er eine der Frauen in einem Hausflur an die Wand gedrückt und gegen ihren ausdrücklichen Willen mit dieser Geschlechtsverkehr gehabt haben. In einem anderen Fall soll er auf dem Sofa sitzend eine Frau in Anwesenheit deren vierjährigen Sohnes begrapscht haben. Eine andere Bekannte soll er, als diese sich gerade im Schlafzimmer umzog, aufs Bett geworfen und diese unsittlich berührt haben.
Auch eine Frau, die in Meißen zu Besuch war und bei ihm in der Wohnung übernachte, soll er sexuell genötigt haben, obwohl das die verheiratete Frau - wie alle anderen übrigens auch - vehement abgelehnt hatte. Pikant an diesem Fall ist, dass die Frau am Vorabend des Besuches den Angeklagten aufgefordert hatte, ihr intime Fotos von sich zu senden, was dieser auch tat. Er sah das wohl als Einladung zum Geschlechtsverkehr an.
Er setzt seinen Willen durch
Es ist bereits der dritte Verhandlungstermin. Der erste fiel wegen Corona aus. Bei dem zweiten hatte sein damaliger Verteidiger eine "Einlassung" seines Mandanten angekündigt. Doch die bestand darin, dass er die Vorwürfe abstritt. Nun also der dritte Versuch mit neuer Verteidigerin und neuer Strategie. Diesmal räumt der Mann die Vorwürfe ein. Für diesen Fall hatte ihm das Gericht eine Haftstrafe in Aussicht gestellt, die noch zu Bewährung ausgesetzt werden kann.
Vom Tisch ist auch der Versuch seines vormaligen Verteidigers, wegen der Alkoholisierung verminderte Schuldunfähigkeit zu prüfen. Der Angeklagte hat zwar ein Alkoholproblem, war mal "Spiegeltrinker", doch er wusste zu jeder Zeit genau, was er tat. Ein mindestens genauso großes Problem hat er mit seiner Einstellung gegenüber Frauen. Ein "Nein" akzeptiert er einfach nicht, setzt seinen Willen rücksichtslos durch, ist egoistisch und empathielos. Deshalb will er sich in eine therapeutische Behandlung in Bezug auf sein Sexualverhalten gegenüber Frauen begeben.
Die Geschädigten sind diesmal zwar als Zeuginnen geladen, werden aber nicht vernommen. Ihre Aussagen bei der Polizei werden in die Verhandlung eingeführt. Auch dies ist durch das Geständnis möglich und wird dem Angeklagten hoch angerechnet.
Angeklagt waren vier Fälle der sexuellen Nötigung. In zwei Fällen sei aber auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich, hatten Staatsanwältin und Richterin deutlich gemacht. Dennoch fordert die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer nur eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung in vier Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die "gerade noch" zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Alkoholisierung müsse zwar im gewissen Rahmen berücksichtigt werden, sei aber keine Entschuldigung. "Ein Nein, heißt nein", macht sie dem Angeklagten klar.
Das Schöffengericht wertet die Tat anders, kommt in der Summe aber zu einem milderen Urteil. Wegen jeweils zwei Fällen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung wird der Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sieht aber in drei Fällen einen "minderschweren Fall", was den Strafrahmen erheblich reduziert. Der Angeklagte wird einem Bewährungshelfer unterstellt, muss als Bewährungsauflage 1.200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Keine Zufallsopfer von der Straße
Der Mann habe die Zeit nach der ersten Hauptverhandlung genutzt, um einen "Perspektivwechsel" vorzunehmen, so die Vorsitzende Richterin Liane Pospischil. Der Angeklagte habe seine sexuellen Bedürfnisse über die Interessen der Frauen gestellt. Sie rechnet ihm das Geständnis hoch an, das den Frauen Aussagen ersparte. Die Geschädigten seien keine Zufallsopfer von der Straße, sondern die Vorgeschichte müsse berücksichtigt werden. Es seien ambivalente Täter-Opfer Beziehungen gewesen, die Gewaltanwendungen hätten an der untersten Schwelle gelegen, die Frauen hätten keine körperlichen Verletzungen erlitten, begründet sie das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.