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Verhärtete Fronten im Moritzburger Treppenlift-Streit

Unnachgiebig zofft sich eine Eigentümergemeinschaft. Auf der Strecke bleibt eine gehbehinderte Frau. Nun soll das Gericht entscheiden.

Von Jürgen Müller
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Um einen solchen Treppenlift wie hier in einem Riesaer Mehrfamilienhaus entzündet sich ein erbitterter Streit, der nun auch vor Gericht ausgetragen wird.
Um einen solchen Treppenlift wie hier in einem Riesaer Mehrfamilienhaus entzündet sich ein erbitterter Streit, der nun auch vor Gericht ausgetragen wird. © Lutz Weidler

Meißen/Moritzburg. Darf der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf eigene Kosten einen Treppenlift einbauen? Antwort: Im Prinzip ja. Kleiner, aber wichtiger Zusatz: Aber nur, wenn die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Genau das ist aber in einem Moritzburger Haus mit acht Wohnungen nicht der Fall. Die Fronten sind verhärtet, man ist nicht in der Lage, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und so zofft man sich seit Monaten in einem Zivilverfahren vor dem Meißner Amtsgericht.

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