Meißen/Moritzburg. Darf der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf eigene Kosten einen Treppenlift einbauen? Antwort: Im Prinzip ja. Kleiner, aber wichtiger Zusatz: Aber nur, wenn die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Genau das ist aber in einem Moritzburger Haus mit acht Wohnungen nicht der Fall. Die Fronten sind verhärtet, man ist nicht in der Lage, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und so zofft man sich seit Monaten in einem Zivilverfahren vor dem Meißner Amtsgericht.
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