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Versuchte Vergewaltigung: Warum es kein Urteil gab

Am Mittwoch sollte ein Urteil gegen den 34-jährigen Angeklagten gesprochen werden. Doch es kam etwas dazwischen.

Von Jürgen Müller
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Am Amtsgericht Dresden sollte am Donnerstag wegen versuchter Vergewaltigung verhandelt und ein Urteil gesprochen werden. Doch dazu kam es nicht.
Am Amtsgericht Dresden sollte am Donnerstag wegen versuchter Vergewaltigung verhandelt und ein Urteil gesprochen werden. Doch dazu kam es nicht. ©  Symbolfoto: Rene Meinig

Meißen/Dresden. Im Verfahren gegen einen 34 Jahre alten Mann, der im Dezember 2020 in Meißen versucht haben soll, seine drei Jahre ältere Schwester zu vergewaltigen, gibt es noch kein Urteil. Die Verhandlung sollte am Mittwoch fortgesetzt und dann auch ein Urteil gefällt werden.

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