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Vor Gericht in Meißen: Wenn die Chefin den Kopf hinhält

Ein 41-Jähriger und seine Lebensgefährtin werden angeklagt: wegen des Handels mit und des Besitzes von Crystal. Ein Haftbefehl ist noch offen.

Von Martin Skurt
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Ein 41-Jähriger sicherte sich seinen Eigenbedarf durch Kauf und Verkauf von kleinen Mengen Crystal.
Ein 41-Jähriger sicherte sich seinen Eigenbedarf durch Kauf und Verkauf von kleinen Mengen Crystal. © Claudia Hübschmann (Archiv)

Meißen. Der Angeklagte scheint es selbst nicht fassen zu können, doch es verweist zumindest auf seinen neuen Lebenswandel. Denn nachdem er einen Strafbefehl verbummelt hatte, der angeblich nicht ankam, und die Geldstrafe zur Haftstrafe ausgesetzt wurde, hat er nicht mehr viele Möglichkeiten. Die Polizei wartet schon vor dem Gerichtssaal. Wenn er jetzt nicht zahlt, wird er abgeführt.

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