Meißen. Der Angeklagte scheint es selbst nicht fassen zu können, doch es verweist zumindest auf seinen neuen Lebenswandel. Denn nachdem er einen Strafbefehl verbummelt hatte, der angeblich nicht ankam, und die Geldstrafe zur Haftstrafe ausgesetzt wurde, hat er nicht mehr viele Möglichkeiten. Die Polizei wartet schon vor dem Gerichtssaal. Wenn er jetzt nicht zahlt, wird er abgeführt.
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