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Niedriger Wasserstand: Sprengverbot im Kreis Meißen

Niedrigwasserstände könnten den Wasserhaushalt nachhaltig stören. Die Wasserentnahme zur Bewässerung aus Flüssen und Seen bleibt verboten.

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Den Rasen mit Wasser aus Triebisch oder Elbe zu bewässern bleibt verboten: Die Stadtverwaltung reagiert auf die Niedrigwasserstände.
Den Rasen mit Wasser aus Triebisch oder Elbe zu bewässern bleibt verboten: Die Stadtverwaltung reagiert auf die Niedrigwasserstände. © dpa/Zentralbild (Symbolfoto)

Meißen. Wenn es so richtig heiß wird, hängt Roman Lewetzky sein Sprengverbot-Schild in der Gartensparte Clausmühle aus: Bevor die Brunnen leer pumpen, erinnert der Mann mit dem abgeklemmten Gartenschlauch auf dem Schild daran, das nur noch für das nötigste Wasser da. So kommt man in der Gartensparte direkt an der Triebisch gar nicht erst in Versuchung, Wasser aus dem Fluss zu pumpen. Das Grundwasser reiche das ganze Jahr, denn die Anlage ist so gebaut, dass der Brunnen nie leer laufe. Die Kleingärten sind unabhängig.

Selbst wenn es nicht so wäre: Mit Blick auf den kläglichen Wasserstand der Triebisch würde der Vorsitzende Roman Lewetzky auch gar nicht erst auf die Idee kommen abzupumpen: "Wenn es lange trocken ist, können wir Tag für Tag beobachten, was es mit dem Wasserstand der Triebisch macht."

Nicht umsonst erinnert das Landratsamt Meißen daran, dass kein Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen des Landkreises entnommen werden darf: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken bleibt verboten. Aufgrund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung sei die Wasserführung in den Gewässern im Landkreis Meißen sehr niedrig. Lewetzky findet es nur richtig, dass es diese Regelung gibt, denn dass sich die Situation ändert, sei derzeit nicht absehbar. Laut dem Landratsamt besteht aufgrund der Niedrigwasserstände sogar die Gefahr, dass der Wasserhaushalt nachteilig gestört werden könnte. (SZ/mgr)