Von Julian Wolf
Coswig. Skopis darf bleiben und sich sogar noch erweitern. In der Stadtratssitzung am 26. September sichert Coswig dem Ausflugslokal „Skopis Elbgarten“ am Ende des Tännichtwegs mithilfe einer Bauleitplanung die dauerhafte Bereitstellung des touristischen Angebotes zu. Laut Gesetzgeber haben die Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Auf dem Areal befinden sich verschiedene bauliche Anlagen, wie der Biergarten einschließlich Küchengebäude und Sanitäranlagen, einige Finnhütten zu Übernachtungszwecken, ein ruinöses, leer stehendes ehemaliges Wohnhaus, zu Lagerzwecken umgenutzte Gewächshäuser und weitere Nebengebäude. Der konkrete Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die im Zusammenhang mit dem Ausflugslokal stehenden Nutzungen. Es soll Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Standorts erreicht werden.
Unter anderem werden die Sicherung des Gebäudebestandes, der Erhalt sowie die Weiterentwicklung der bestehenden Gastronomie- und Freizeitangebote, die Schaffung von Betriebswohnungen für den Betreiber, die Ein- und Durchgrünung des Gebietes sowie die angemessene Verkehrserschließung und die Ver- und Entsorgung unter Berücksichtigung der Umweltbelange als Planungsziele angestrebt. Einstimmig beschloss der Stadtrat das Vorhaben. Der Eigentümer bat die Stadt um Durchführung des Vorhabens und will die Planungskosten übernehmen.