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Vom Mieter zum Eigentümer: Leipzig startet Förderprogramm für Hausgemeinschaften

Damit Mieter ihr Wohnhaus gemeinschaftlich kaufen können, gibt Leipzig bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter hinzu. Die Stadt reagiert damit auf eine Entscheidung Sachsens.

Von Tobias Winzer
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Die Stadt Leipzig will Mietern den Kauf des eigenen Wohnhauses leichter machen.
Die Stadt Leipzig will Mietern den Kauf des eigenen Wohnhauses leichter machen. © dpa

Die Stadt Leipzig startet ein Förderprogramm, damit Mieter ihr Wohnhaus gemeinschaftlich kaufen können. Außerdem sollen damit zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Nach einer Mitteilung der Stadtverwaltung hat die Stadtspitze auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg (Grüne) eine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber. Ziel sei es, dass sich der Anteil selbstgenutzten Wohneigentums in der Stadt erhöht und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung geschützt werden.

Leipzig reagiert damit nach eigenen Angaben auf eine Entscheidung des Landes Sachsen, keine Umwandlungsverordnung zu erlassen. Diese hätte nach Ansicht der Stadt die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erschwert. Solchen Änderungen gehen in vielen Fällen Kündigungen bestehender Mietverhältnisse und hochwertige Sanierungen voraus, so dass stabile Nachbarschaften und bezahlbarer Wohnraum verloren gehen.

"Wir möchten mit dieser Förderung die Mietergemeinschaften ermutigen und unterstützen, die Verantwortung für ihr Haus selbst in die Hand zu nehmen", sagt Dienberg. "Insbesondere da die erhoffte Umwandlungsverordnung nicht für die Sicherung bestehender Mietverhältnisse genutzt werden kann, möchte die Stadt Leipzig mit dieser Förderung einen Beitrag für den Erhalt gewachsener Nachbarschaften leisten."

Durch die geplante Förderrichtlinie sollen Mietergemeinschaften im Verkaufsfall einen Zuschuss von der Stadt erhalten, um den notwendigen Eigenanteil für die Finanzierung des Kaufs besser stemmen zu können. Dieser Zuschuss bezieht sich dabei auf Wohnungen, die die Anforderungen von Sozialwohnungen erfüllen.

Pro Quadratmeter können diese mit maximal 1.200 Euro gefördert werden. Im Gegenzug werden diese Wohnungen mit einer 25-jährige Belegungsbindung verbunden. Das heißt, dass ein Wohnberechtigungsschein Voraussetzung für potenzielle Mieterinnen und Mieter ist.

Die Förderung wird im Jahr 2024 erstmals erprobt, etwa 250.000 Euro stehen dafür zur Verfügung.