Berlin. Ein Hausflur ist keine Abstellkammer. Eine Waschmaschine und ein Schuhregal dürfen Mieter deshalb dort nicht abstellen. Denn dadurch werden nicht nur die Fluchtwege versperrt. Auch die Brandgefahr wird erhöht, heißt es in einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick (Az.: 4 C 143/17), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Ausgabe 2/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Mieter müssen solche Gegenstände daher aus dem Flur entfernen, selbst wenn sie dazu nicht selbst in der Lage sind - in diesem Fall müssen sie Hilfe anderer in Anspruch nehmen. (dpa)
- Lokales
- Dynamo
- Sachsen
- Politik
- Wirtschaft
- Feuilleton
- Deutschland & Welt
- Sport
- Leben & Stil
- Podcasts
- Beilagen und Magazine
- Rätsel
- Stars im Strampler
-
Unternehmenswelten
- Unternehmenswelten
- Campus Sachsen
- DDV Lokal
- Die StadtApotheken Dresden
- EVENTS! - Live in Riesa erleben
- Friedenstein Stiftung Gotha
- Kochsternstunden
- Küchen-Profi-Center Hülsbusch
- Küchenzentrum Dresden
- njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks
- Städtisches Bestattungswesen Meissen
- Technische Universität Dresden
- Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
- Zoo Dresden
-
Themenwelten
- Themenwelten
- ECHT.SCHÖN.HIER
- Gasvergleich
- Stromvergleich
- Login
- Registrieren
- Merkliste
- Meine Rechnungen
- Mein Abo
- Passwort ändern
- Abmelden
- Abo
- E-Paper
- Newsletter
- Push-Mitteilungen
- Impressum
-
Portale & Anzeigen
- Portale & Anzeigen
-
Portale
- Augusto-Sachsen
- DAWO-Dresden
- SZ Card
- SZ Immo
- SZ Jobs
- SZ Lebensbegleiter
- SZ Partnersuche
- SZ Pinnwand
- SZ Trauer
- Wirtschaft-in-Sachsen
-
Anzeigen
- Anzeige schalten
- Mediadaten
- Shops