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Waschmaschine darf nicht im Flur stehen

Ein Hausflur ist keine Abstellkammer. Denn durch Haushaltsgeräte oder Regale werden nicht nur die Fluchtwege versperrt.

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© Christin Klose/dpa-tmn (Symbolfoto)

Berlin. Ein Hausflur ist keine Abstellkammer. Eine Waschmaschine und ein Schuhregal dürfen Mieter deshalb dort nicht abstellen. Denn dadurch werden nicht nur die Fluchtwege versperrt. Auch die Brandgefahr wird erhöht, heißt es in einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick (Az.: 4 C 143/17), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Ausgabe 2/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Mieter müssen solche Gegenstände daher aus dem Flur entfernen, selbst wenn sie dazu nicht selbst in der Lage sind - in diesem Fall müssen sie Hilfe anderer in Anspruch nehmen. (dpa)