Bischofswerda
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Neukirch lässt Straßenlicht länger leuchten

Die Gemeinde will das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöhen. Sie reagiert damit auf Wünsche der Einwohner.

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In Neukirch soll das Straßenlicht länger leuchten.
In Neukirch soll das Straßenlicht länger leuchten. © Archivfoto: Steffen Unger

Neukirch. Die Straßenlaternen in Neukirch sollen künftig in der Woche am Abend eine Stunde länger als bisher leuchten, nämlich bis Mitternacht. In den Nächten vom Freitag zum Sonnabend und vom Sonnabend zum Sonntag soll die Straßenbeleuchtung durchgehend in Betrieb bleiben und nicht mehr, wie jetzt, um 1 Uhr abgeschaltet werden. Darauf verständigte sich der Gemeinderat. Er folgte damit einem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, änderte diesen aber in den konkreten Zeiten.

Die Gemeindeverwaltung sieht Bedarf, die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung bürgerfreundlicher zu gestalten. Vorausgegangen sind Hinweise von Bürgern, die sich über dunkle Straßen und Wege beschwerten, beispielsweise wenn sie nachts mit dem Zug ankommen, sagte Bauamtsleiterin Cornelia Würz-Lehmann. Der letzte Zug in Neukirch hält nach Recherchen der Gemeinde um 0.28 Uhr. Folglich schlug sie vor, das Straßenlicht an allen sieben Wochentagen bis 1 Uhr brennen zu lassen. Gemeinderäte hielten dem entgegen, dass nur wenige Einwohner zu so später Stunde in Neukirch aus dem Zug aussteigen. Dagegen seien viel mehr Leute am Wochenende nachts unterwegs. Letztendlich kam es zum Kompromiss, der beitragen soll, das Sicherheitsgefühl der Einwohner in der Oberlandgemeinde zu erhöhen.

Aktuell plant die Gemeinde mit Kosten von 43 500 Euro im Jahr für die Straßenbeleuchtung, sagte Cornelia Würz-Lehmann. Rund 3 600 Euro wären hinzugekommen, wäre der Gemeinderat dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung gefolgt. Bei den jetzt beschlossenen Schaltzeiten beläuft sich der jährliche Mehraufwand nach Berechnungen der SZ auf rund 4 320 Euro.

Auf die Frage von Gemeinderäten, ob Laternen auch einzeln abgeschaltet werden können, um Strom zu sparen, sagte Bürgermeister Jens Zeiler (CDU), dies sei größtenteils technisch nicht möglich. Nur dort, wo die Beleuchtung bereits auf LED umgestellt wurde, könne die Straßenbeleuchtung einzeln geregelt werden. (SZ/ir)