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Das müssen Hundehalter in Neustadt jetzt wissen

Für die Stadt Neustadt wurde die Hundesteuersatzung neu beschlossen. Eine Erhöhung wurde zwar abgelehnt, dennoch gibt es einige Änderungen.

Von Anja Weber
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Keine höhere Hundesteuer in Neustadt. Einschränkungen gibt es aber.
Keine höhere Hundesteuer in Neustadt. Einschränkungen gibt es aber. © dpa

In Neustadt hat es in der Vergangenheit mehrere Angriffe von Hunden gegen Menschen gegeben. Jetzt stand die Neufassung der Hundesteuersatzung auf der Tagesordnung. Sollte das eine Reaktion auf die Attacken sein? Silke Roßburg, die Leiterin vom Amt für Finanzen wie auch Ordnungsamtsleiter Sascha Große verneinen das. Die letzten Änderungen der Satzung würden aus dem Jahr 2015 stammen. Deshalb habe man diese überarbeitet und verfeinert. Dennoch wird sich für einige Hundebesitzer etwas ändern.

"Die Satzung gibt jetzt für die Bürger und Bürgerinnen mehr Rechtssicherheit und ist für die Verwaltung besser händelbar", sagt Kämmerin Silke Roßburg. Für die Stadtkasse werde allerdings nichts herausgesprungen. Mehrheitlich wurde im Stadtrat die Erhöhung der Hundesteuer abgelehnt. Der Verwaltungsausschuss hatte sich zuvor mehrheitlich für die Erhöhung des Hundesteuersatzes für den ersten Hund von 60 auf 70 Euro und für den zweiten und jeden weiteren Hund von 110 auf 120 Euro entschieden. Dem konnte die Mehrheit der Stadträte allerdings nicht folgen.

Änderungen bei gefährlichen Hunden

Mit der geänderten Satzung hat die Stadtverwaltung auch die Anzahl der in Neustadt gehaltenen sogenannten Listenhunde offengelegt. Diese waren im Zusammenhang mit den Übergriffen ebenfalls in die Kritik geraten.

In Neustadt gibt es demnach einen American Staffordshire Terrier mit Wesenstest. Dieser kostet jährlich 60 Euro Hundesteuer. Auch da wurde eine Erhöhung auf 70 Euro abgelehnt. Außerdem gibt es einen Pitbull Terrier. Dafür bezahlt der Halter 500 Euro Hundesteuer. Eine Erhöhung war nicht vorgesehen. Bullterrier, die ebenfalls zu den Listenhunden zählen, gibt es keine. Von der Rasse Staffordshire Bullterrier sind in Neustadt vier Mischlingshunde angemeldet. Auch hier bleibt die Hundesteuer mit 60 Euro gleich.

Änderungen zu den gefährlichen Hunden gibt es dennoch. Wer einen vermutet gefährlichen Hund oder Mischlingshund anmeldet, muss künftig ein Foto vorlegen zur Vorabstimmung, ob der Hund gefährlich sein könnte. Das hat die Stadt so mit der Polizeibehörde des Landkreises abgestimmt. Entgegen kommt die Stadt Haltern von solchen Hunden mit der Altersbeschränkung. Bislang mussten für einen gefährlichen Hund ab sechs Monaten Steuern gezahlt werden. Neu ist das ab einem Jahr. Der Wesenstest muss nach 18 Monaten wiederholt werden.

Wohnungshunde müssen eine Marke haben

Neu gefasst wurden auch Regelungen bei Herdenschutzhunden. Hier könnte allerdings ein Zusammenhang mit den schlimme Beißattacken im Ortsteil Langburkersdorf bestehen. Besitzer von Herdenschutzhunden müssen künftig bei der Anmeldung nachweisen, dass sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben. Die Anzahl der Weidetiere und der Flächen sollen vorgelegt werden, ebenso eine Bestätigung der Tierseuchenkasse, um die Ernsthaftigkeit der Hundehaltung begründen zu können.

Neu ist auch, dass der Hundehalter die von ihm gehaltenen Hunde außerhalb seines befriedeten Besitztums oder seiner Wohnung mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundemarke versehen muss. Wohnungshunde wurden bislang nicht so explizit aufgeführt.

Außerdem ist jetzt auch geregelt, dass im Fall des Todes eines Hundebesitzers Verwandte, Erben oder sonstige Personen die Anschrift des neuen Hundehalters in der Stadtverwaltung angeben müssen. Damit sei jetzt eine Rückverfolgung möglich.

Die Neufassung der Hundesteuersatzung ist auf der Internetseite der Stadt Neustadt nachzulesen.