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Noch kein Urteil im Prozess wegen Brandstiftung

Das Verfahren erweist sich komplizierter als gedacht. Das Landgericht Dresden hat weitere Verhandlungstage angesetzt.

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© Archiv/ Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Meißen/Dresden. Im Prozess um eine Brandstiftung in einem Haus an der Leipziger Straße, das zum Teil als Asylbewerberheim genutzt wurde, gibt es noch kein Urteil. Dieses sollte ursprünglich am Freitag gesprochen werden. Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Dresden wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Offenbar geht es um den Gesundheitszustand der 30-jährigen Angeklagten und die Frage, ob sie schuldfähig ist. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.

Der Angeklagten werden Brandstiftung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie soll am 2. November vorigen Jahres in dem Haus einen Brand gelegt haben. Zwei Personen wurden durch Rauchgase leicht verletzt, es entstand Sachschaden von 23 514 Euro.

Über ihren Anwalt hat sie die Tat zwar eingeräumt, äußert sich aber weder zu Hintergründen und Motiven noch zu ihren Alkohol und Drogenkonsum. Zur Frage, ob die Frau unter einer psychischen Störung leidet und zum Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig war, war es für einen Gutachter schwierig, eine Einschätzung zu treffen, da sich die Angeklagte einer Begutachtung verweigerte und auch keine psychiatrischen Unterlagen über sie vorliegen.

Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum schaltete sich in die Ermittlungen ein, weil zunächst ein rechtsradikaler Hintergrund und eine fremdenfeindliche Tat vermutet wurden. Beides wird inzwischen ausgeschlossen.

Am 8. November wurde die Tatverdächtige, die damals obdachlos war, festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sollte sie schuldunfähig sein, kann sie zwar für die Tat nicht bestraft werden, ihr droht aber die Einweisung in die Psychiatrie. Das Gericht hat nun weitere Verhandlungstage angesetzt.